Bauelemente/Bauelemente und Zubehör
Thema: Bauelemente, Ausgabe: 2/2012, Seite: 86 bis 88
Eine Reihe von Artikeln wurde in die neue Bauproduktenverordnung aufgenommen, die klein- und mittelständige Unternehmen (KMU) entgegenkommen soll. Der Normungsexperte Ralf Spiekers erläutert in dem folgendem Beitrag die wichtigsten handwerksfreundlichen Bestandteile der Verordnung und die Vereinfachungen.

Die nachfolgenden Sonderregelungen wurden im Vorfeld der Erarbeitung der neuen Verordnung heftig diskutiert und teilweise auch heftig kritisiert. Aus Sicht des Handwerks sind diese erst einmal zu begrüßen. Hier ist insbesondere der Artikel 5 „Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung“ zu nennen. Für weitere KMU-freundliche Verfahren hat man sogar im Abschnitt VI der Verordnung eine eigene Überschrift – Vereinfachte Verfahren – gewählt. Grund ...

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Artikel 5Artikel 5
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Artikel 36Artikel 36
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Artikel 37Artikel 37
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Artikel 38 
          
          <br />Der Autor
          
          <br />Ralf Spiekers ist Abteilungsleiter „Technik – Normung – Arbeitssicherheit“ bei Tischler Schreiner Deutschland
        
        Artikel 38 
          
          <br />Der Autor
          
          <br />Ralf Spiekers ist Abteilungsleiter „Technik – Normung – Arbeitssicherheit“ bei Tischler Schreiner Deutschland
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Der Autor
Ralf Spiekers ist Abteilungsleiter „Technik – Normung – Arbeitssicherheit“ bei Tischler Schreiner Deutschland
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