Management-Praxis/Recht
Auch wenn die Urlaubsplanung Aufwand bedeutet – es muss so frühzeitig entschieden werden, dass den Mitarbeitern Zeit für Planung und Buchung bleibtAuch wenn die Urlaubsplanung Aufwand bedeutet – es muss so frühzeitig entschieden werden, dass den Mitarbeitern Zeit für Planung und Buchung bleibt
Thema: Management-Praxis, Ausgabe: 5/2011, Seite: 176
Schulferien, betriebliche Belange, Resturlaub – vieles muss vom Arbeitgeber berücksichtigt werden, damit jeder zu seiner Erholungszeit kommt. „Hier ist oft viel Fingerspitzengefühl, Flexibilität und Rücksichtnahme gefordert“, weiß Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und erläutert die rechtlichen Hintergründe.

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ – so steht es im 1. Paragrafen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Wie und wann der Urlaubsanspruch jedes einzelnen Mitarbeiters im Betrieb jedoch erfüllt wird, damit alle zu ihrem Recht auf Erholung kommen – das muss der Vorgesetzte bzw. der für das Personal verantwortliche Mitarbeiter organisieren.

Organisation ist alles

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Was Arbeitgeber bei der betrieblichen Urlaubsplanung beachten ...
Viel Fingerspitzengefühl und ein bisschen
Rücksichtnahme
Schulferien, betriebliche Belange, Resturlaub – vieles muss vom Arbeitgeber berücksichtigt werden, damit jeder zu weiter



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