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Arbeitsschutz: Formaldehyd-Grenzwerte verschärft

bief unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutz: Formaldehyd-Grenzwerte verschärft

Arbeitsschutz: Formaldehyd-Grenzwerte verschärft
Statt selbst aufwändige Messungen durchzuführen, können Betriebe in ihrer Gefährdungsbeurteilung auf die Befunde in Expositionsbeschreibungen verweisen.
Der Bundesverband Innenausbau, Element- und Fertigbau (bief) reagiert auf die Neueinstufung des Gefahrstoffs Formaldehyd und die daraus resultierende Verschärfung des Arbeitsschutzes mit Expositionsbeschreibungen für die Branche. Denn Arbeitgeber stehen unter Zugzwang: Für betroffene Arbeitsplätze müssen sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen und darin die Einhaltung der strengeren Grenzwerte von Formaldehyd nachweisen. Die Expositionsbeschreibungen sollen den Aufwand für Unternehmen reduzieren und dennoch Sicherheit gewährleisten.

Auf Befunde zurückgreifen statt selbst zu messen
Die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte liegen bei 0,37 mg/m³ bzw. 0,3 ppm. Gemäß Gefahrstoffverordnung muss man für jeden potenziell betroffenen Arbeitsplatz ermitteln, ob sie eingehalten werden – im Regelfall durch teure und aufwändige Messungen. Die Verordnung lässt aber auch andere, gleichwertige Beurteilungsverfahren zu. Dazu zählen Expositionsbeschreibungen. Mit Verweis auf die darin hinterlegten Befunde können Unternehmen mit Tätigkeiten aus dem jeweiligen Bereichen ihre Gefährdungsbeurteilung einfach und ohne zusätzliche Messungen durchführen.
„Unsere Betriebe legen größten Wert auf optimalen Arbeitsschutz für ihre Beschäftigten. In enger Abstimmung mit Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsbehörden erarbeiten wir rechtssichere Lösungen zum umfassenden Schutz für Arbeitnehmer“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des bief. Umfangreiche Messungen bei der Produktion von Möbeln, Fertighäusern, Parkett und geklebten Vollholzprodukten haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Gefährdungsbeurteilung einfach und rechtssicher erstellt werden kann.
Schreiner und Tischler mit geringer Formaldehyd-Belastung
Die wichtigsten Erkenntnisse: Alle üblichen Tätigkeiten in der industriellen Möbelfertigung sowie im Schreiner- und Tischlerhandwerk weisen grundsätzlich keine Gefährdung im Hinblick auf Formaldehyd-Emissionen auf. Das belegen die aktualisierten Expositionsbeschreibungen der beiden Bereiche. Neue Beschreibungen für den Fertighausbau und die industrielle Parkettherstellung werden folgen.
Übrigens: Überall dort, wo es unter technischen, wirtschaftlichen und sonstigen Gesichtspunkten zumutbar ist, sind Produkte einzusetzen, die formaldehydfrei oder zumindest formaldehydarm sind. (nr/Quelle: bief)
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