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Arbeitszeit muss zukünftig nicht immer dokumentiert werden

Andrea Nahles lockert Mindestlohn-Regeln
Arbeitszeit muss zukünftig nicht immer dokumentiert werden

Arbeitszeit muss zukünftig nicht immer dokumentiert werden
Eigentlich sollten – im Rahmen des Mindestlohngesetzes – die Arbeitszeiten in der gesamten Baubranche minutiös erfasst werden. Nun rudert Andrea Nahles zurück.
Der Unternehmerverband Handwerk Rheinland-Pfalz e.V. freut sich – wie wahrscheinlich das Tischler- und Schreinerhandwerk in ganz Deutschland – über die Lockerung der gestern von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigten Dokumentationspflicht: „Gut, dass Frau Nahles auf die Kritik aus Handwerk und Mittelstand gehört und die Dokumentationspflicht überdacht hat. Diese Entscheidung kam zwar spät, aber nicht zu spät“, so UVH-Geschäftsführer Hermann Hubing.

Stefan Zock, Vorsitzender des UVH RLP und Landesinnungsmeister des rheinland-pfälzischen Schreinerhandwerks, hatte schon seit Bekanntgabe des ersten Entwurfs zum Mindestlohn die dringende Korrektur des Gesetzes gefordert. „Als Handwerksbetriebe sind wir ohnehin schon stark durch staatliche Vorschriften belastet, da ist die überzogene Dokumentationspflicht, die das Mindestlohngesetz mit sich bringt, eine weitere unnötige bürokratische Belastung, die die Betriebe Zeit und Geld kostet“, erklärt Zock. Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit soll künftig entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen habe. Positiv sei außerdem, dass auch Familienangehörige nicht mehr der Dokumentationspflicht unterliegen sollen. (ra)
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