1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Die Haftungsfalle hat endliche ein Ende

Bundesrat bestätigt Reform des Mängelrechts
Die Haftungsfalle hat endliche ein Ende

Die Haftungsfalle hat endliche ein Ende
Schreiner- und Glasermeister Volker Odenbach war 2015 in die Haftungsfalle geraten: Er hatte das Atelier eines Künstlers mit Stahlfenstern ausgestattet, die schon nach sechs Wochen Rost ansetzten, weil sie unter der Oberflächenbehandlung nicht verzinkt waren. Der Hersteller erklärte sich bereit, die Fenster zu ersetzen, wollte aber nicht für den teuren Ausbau der schadhaften Fenster und den Einbau der neuen aufkommen. Die Reform des Mängelgewährleistungsrechts soll Handwerker künftig vor solchen Ungerechtigkeiten bewahren. (Foto: Kai Mehn)
Die Haftungsfalle bei Materialfehlern ist geschlossen: Handwerker haben nun erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf den Ersatz von Aus- und Einbaukosten, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben. Bislang musste der Lieferant nur die Materialkosten erstatten. Die Reform soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

„Ein entscheidender Schritt für faire Haftungsregeln“
Der Bundesrat hat der Reform des Mängelgewährleistungsrechts am 31. März 2017 zugestimmt. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte dazu: „Der Bundesrat macht mit seinem Beschluss den Weg frei für eine der rechtspolitisch wichtigsten Reformen dieser Legislatur. Künftig haften Handwerker und andere materialverbauende Betriebe nicht mehr pauschal für die Folgen von Materialfehlern. Zukünftig haftet derjenige, der den Produktfehler zu verantworten hat. Dies ist ein entscheidender Schritt für faire und verantwortungsgerechte Haftungsregeln.“
Wahlrecht für Handwerker: Geld oder Mängelbeseitigung
Das Gesetz erfasst jetzt alle materialverarbeitenden Handwerksbetriebe. Der Gesetzentwurf sah zuerst nur Fälle vor, in denen Handwerker Material einbauen. Andere Tätigkeiten wie etwa Maler- und Lackiererarbeiten waren ursprünglich nicht abgedeckt. Des Weiteren erhalten Handwerker nun das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Sie entscheiden also, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Der ursprüngliche Gesetzentwurf gab noch dem Lieferanten das Wahlrecht.
Nachteil: Haftungsausschluss in den AGBs möglich
Einziger Wermutstropfen: Die Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Die Forderung des Handwerks nach AGB-Festigkeit der Regelung ist wegen Widerstands der CDU nicht erfüllt worden. Die Politiker verweisen darauf, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen ausreichenden Schutz für die Betriebe biete. (Quelle: Handwerksblatt)
Wie fatal sich die alte Rechtslage auswirken konnte, erfahren Sie am Beispiel von Schreiner- und Glasermeister Volker Odenbach: https://www.bm-online.de/aktuelles/markt-branche/das-wird-mir-das-genick-brechen/
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de