In BM 11/2015 haben wir eine Studie des ifh Göttingen vorgestellt, die sich mit der Meisterpflicht beschäftigt. BM-Leser Michael Kunze störte sich an unserer plakativen Überschrift und hat einige Gegenargumente formuliert. Auf seinen Leserbrief antworten nun wiederum die Autoren der Studie:
Sehr geehrter Herr Kunze,
vorab ein Dank. Als Autoren einer wissenschaftlichen Studie freut es doch sehr, wenn ein interessierter Leser über die allgemeine Presseberichterstattung hinaus die Zeit und Mühe aufbringt, unsere Arbeit zu lesen und zu bewerten. Wir möchten daher gerne auf Ihren Brief antworten.
Fragen rund um die Regulierung des Handwerks bergen seit jeher Zündstoff, da von Kritikern und Befürwortern eine Vielzahl an Argumenten und Gegenargumenten ins Feld geworfen wird. Unsere Erfahrung als Handwerksforscher lehrt uns zum Beispiel, dass mit der Handwerksordnung eben auch ein Stück wertvolles Sozialkapital verbunden ist. Ebendies wird in der aktuellen Deregulierungsdiskussion auf europäischer Ebene meist übersehen, weshalb wir es als unsere Aufgabe ansehen, für diese wichtigen Punkt zu sensibilisieren. Diesem Zweck dient das Gutachten.
Vor diesem Hintergrund ein paar Anmerkungen zu Ihren Punkten: Sie haben Recht, es geht nicht um eine Abschaffung des Meisterbriefs. Anders als von Ihnen angemerkt, sagen wir dies im Gutachten aber auch gar nicht. Wir diskutieren die möglichen qualifizierungsbezogenen Folgen, die eine Entkopplung des Berufszugangs im Handwerk vom Meisterbrief mit sich bringen könnte. Das ist ein feiner, aber dennoch gewichtiger Unterschied.
Hinsichtlich der „72 historischen Jahre“ haben Sie uns leider missverstanden. Uns geht es um die Tatsache, dass „Handwerker sein“ und „ausbilden dürfen“ in der langen Geschichte des Handwerks stets eine eng verwobene Einheit gebildet hat– welche später mit dem großen Befähigungsnachweis ihre institutionelle Verankerung erfahren hat. So ist es ja oft: Bestimmte Dinge entwickeln sich, die mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen verbunden sind – und der Staat reagiert darauf, indem er sie für schutzwürdig erklärt.
Dann zum nächsten Punkt. Im Falle der Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungsbereichs interpretieren wird die Sachlage schlichtweg anders als die Monopolkommission es im Jahr 2006 getan hat. Das mag an grundsätzlich unterschiedlichen Meinungen zum Thema Regulierung liegen. Es kann aber auch der Tatsache geschuldet sein, dass die qualifizierungsbezogenen Folgen der HwO-Reform 2004 seinerzeit schlichtweg noch nicht abzusehen waren. Wir sagen im Übrigen im Gutachten an keiner Stelle, dass eine gute handwerkliche Ausbildung allein in meistergeführten Betrieben zu bewerkstelligen ist. Tatsache ist aus volkswirtschaftlicher Sicht aber, dass in zahlreichen nicht-meistergeführten Kleinst- und Kleinbetrieben oft auch deshalb nicht ausgebildet wird, weil der Aufwand einer Ausbildereignungsprüfung zu hoch erscheint.
Und sicher würden deutlich weniger Meisterprüfungen abgelegt, wenn die Meisterprüfung keine Voraussetzung zur Selbstständigkeit mehr wäre. Genau das war ja nach 2004 in den zulassungsfrei gestellten Gewerken zu beobachten. Im Falle einer weitreichenden Deregulierung wäre dieser Effekt daher wieder und in weitaus größerem Umfang zu erwarten. Sie vermuten, dass dies keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des handwerklichen Ausbildungsbereichs hätte? Vor dem Hintergrund der bisherigen Deregulierungserfahrungen sind hier aus unserer Sicht erhebliche Zweifel angebracht.
Zum Abschluss freut es uns, dass wir dennoch in einem zentralen Punkt einer Meinung sind: Ja, das Handwerk hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Es ist facettenreicher geworden. Der klassische inhabergeführte Meisterbetrieb spielt zwar immer noch eine wesentliche Rolle, die Ränder werden aber bunter. Handwerkliches Qualitätsversprechen ist hier sicher nicht nur an den formalen Erwerb des Meisterbriefs geknüpft. Entscheidend ist Könnerschaft und die Fähigkeit, den Kunden hiervon zu überzeugen. Das Handwerk tut gut daran, sich an diesem Bild zu orientieren.
In diesem Sinne grüßen Sie herzlich
Klaus Müller und Jörg Thomä
Wir freuen uns über weiteres Feedback
Falls Sie Ihre Meinung zum Thema ebenfalls mit uns teilen wollen, schreiben Sie uns unter dem Stichwort „Meisterpflicht“ an:
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