Die KfW-Bank hat ihr Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Ab sofort bietet sie privaten Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern Zuschüsse zur Sicherung gegen Haus- und Wohnungseinbrüche an.
Was wird gefördert?
„Gefördert werden unter anderem der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungseingangstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden – angesichts der stetig steigenden Einbruchskriminalität ein gutes und richtiges Signal der Bundesregierung“, erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF). Das Bundesbauministerium stellt für die Erweiterung des Programms von 2015 bis 2017 jährlich jeweils 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Höhere Zuschüsse für altergerechte Umbauten
Darüber hinaus können private Eigentümer und Mieter von höheren Zuschüssen profitieren, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch Umbaumaßnahmen erreichen. „Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar“, so Tschorn und er rät: „Der Antrag auf Gewährung der Zuschüsse muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW-Bank gestellt werden.
Das sollte Sie beachten
Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen werden nicht gefördert. Anträge können seit dem 19. November 2015 bei der KfW-Bank eingereicht werden.“ Die Höhe der Zuschüsse liegt einheitlich bei 10 % der Investitionssumme. Wer also seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro.
Weitere Änderungen ab 1. April 2016
Zur Zeit wird der Neueinbau von Fenstern mit der Sicherheitsklassifizierung RC2 nur über die Programme zur Energieeffizienz mitgefördert, was allerdings die Einhaltung vorgegebener Uw-Werte von maximal 0,95 W/m2K nach sich zieht. „Auf unseren Einspruch hin wird aber ab dem 1. April 2016 das KfW-Programm für einbruchhemmende Fenster als Einzelmaßnahme mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m2K im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ gefördert“, erklärt Tschorn. Für den Neubau sei das neue Programm zum Einbruchschutz nicht vorgesehen. „Elemente mit einbruchhemmenden Ausstattungen können aber in allen Förderprogrammen für KfW-Effizienzhäuser mitgefördert werden.“ (ra)
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