Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter aus, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. Ab 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden — bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Antragstellung auch online möglich
Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40 000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50 000 Wohneinheiten verschiedene Maßnahmen realisiert wurden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter ihren Förderantrag auch online bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks begründet die jetzige Ausweitung der Förderung: „Jeder soll sich in seiner Wohnung sicher fühlen. Dabei können schon kleine Maßnahmen helfen. Die große Nachfrage zeigt, dass es da einen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung für den Einbruchschutz daher noch einmal deutlich verbessert. Ab sofort unterstützen wir private Hauseigentümer und vor allem auch Mieterinnen und Mieter bereits bei kleineren Einbruchschutzmaßnahmen.“ Dazu auch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Mit der deutlichen Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 2000 Euro auf 500 Euro setzen wir ein klares präventives Signal. Insbesondere Mieterinnen und Mieter profitieren in Zukunft auch von der Förderung des Einbruchschutzes der KfW.“
Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es hier: www.kfw.de/zuschussportal und www.kfw.de/einbruchschutz
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