Die Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro findet der Vorsitzende des Unternehmerverbandes Handwerk Baden-Württemberg, Harry Brambach, nicht überraschend: „Das war absehbar.“ Leider habe man dabei in Berlin einmal mehr den versprochenen Bürokratieabbau aus den Augen verloren.
Kaum Nachbesserungen
Das Ausfüllen notwendiger Dokumente zum Mindestlohn sei auf halber Strecke stehengeblieben und bleibe unverhältnismäßig aufwendig. „Bis auf wenige Nachbesserungen im vergangenen Sommer ist nichts mehr passiert“, monierte Brambach. Zudem stünden weiterhin Rechtsunsicherheiten ungelöst im Raum: Ist Bereitschaftszeit mindestlohnpflichtige Arbeitszeit? Wer ist Ehrenamtler und wer nicht? Welche Praktika sind vergütungspflichtig und welche fallen unter die unklaren Ausnahmen des Gesetzes? Und wie weit reicht die Auftraggeberhaftung, die jedes Unternehmen trifft, das andere Unternehmen mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt? Brambach weiter: „Wir können nicht immer darauf warten, bis diese Fragen von der Rechtsprechung geklärt werden.“ Dies sei ein Armutszeugnis für die Arbeit des Gesetzgebers und das Gegenteil von gut gemacht. Unabhängig davon, sei ein höherer Mindestlohn nicht gerade hilfreich für die anspruchsvolle Aufgabe der Integration von Flüchtlingen und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. (bs/Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag)
Für wen gilt der Mindestlohn?
Eine Antwort auf diese Frage und viele weitere Fragen sowie Infos zu den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes finden Sie hier:
Eine Antwort auf diese Frage und viele weitere Fragen sowie Infos zu den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes finden Sie hier:
> Stundennachweis ist Pflicht (BM-Online)
> Lockerung der Mindestlohnregeln (BM-Online)
www.tischler-schreiner.de/mindestlohn
www.der-mindestlohn-gilt.de
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www.tischler-schreiner.de/mindestlohn
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