Um Betrieben eine rechtssichere Grundlage für die Nutzung von Bildern zu geben, hat der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland einen Lizenzvertrag entwickelt, den Betriebe im Vorfeld der Fotoarbeiten mit einem Fotografen schließen können. Dieser räumt den Betrieben ein umfangreiches und umfassendes Nutzungsrecht ein. Ebenso gibt es eine Vorlage für eine Einwilligungserklärung, die idealerweise von allen auf den verwendeten Fotos zu sehenden Personen unterschrieben werden sollte.
Falsche Nutzung kann viel kosten
Grund für die Initiative des Verbandes ist, dass es bei nicht eindeutiger Klärung der Rechte von auf Webseiten, Flyern, Anzeigen und anderen Werbemitteln verwendeten Bildern oft richtig teuer werden kann. Schon mehrfach wurden von Betrieben, insbesondere für die Verwendung von Bildern auf der Unternehmenswebseite, horrende Summen eingeklagt, weil sie die Bilder unrechtmäßig verwendet oder falsch gekennzeichnet haben. (bs)
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