In den nächsten zehn Jahren werden in Deutschland geschätzt rund 3 Mrd. Euro Vermögen vererbt – aber nur 20 % der betroffenen Personen haben sich bisher mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Nicht selten freut sich der Fiskus über den Nachlass, weil entweder überhaupt kein Testament oder Erbvertrag besteht oder das Testament nicht auffindbar ist. Wer etwas zu vererben hat, sollte also rechtzeitig alles richtig regeln.
Steueroptimierung erforderlich
Um eine erbrechtliche Regelung zu treffen, die auch steueroptimiert sein sollte, empfiehlt sich für Vermögende, fachmännischen Rat einzuholen. Die meisten Streitigkeiten gibt es bei der Vererbung von Immobilien, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten Willen auch nach dem Tod umgesetzt haben will. Dies erfolgt am sinnvollsten durch die Einsetzung einer Testamentsvollstreckung, die als sogenannte Abwicklungstestamentsvollstreckung oder als Dauertestamentsvollstreckung ausgestattet sein kann. Eine derartige Einsetzung gibt dem Erblasser die Sicherheit, dass das, was er umgesetzt haben will, auch tatsächlich umgesetzt wird.
Testamentsvollstrecker mit Zusatzqualifikation
Um ein solches Vorhaben zu gestalten, benötigt man fachlich kompetente Hilfe. Hier reicht es nicht, zu einem Notar zu gehen und ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen zu lassen. Denn der Notar nimmt in seine Urkunden immer den Hinweis auf, dass steuerlich nicht beraten wurde, damit er nicht in der Haftung ist. Ein Steuerberater allein reicht ebenfalls nicht, da er die erbrechtlichen Zusammenhänge meistens nicht genau kennt und auch keine Rechtsberatung erteilen darf. Es empfiehlt sich daher, sich einem Testamentsvollstrecker anzuvertrauen, der die entsprechende Qualifizierung hat und der gleichzeitig über die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Ressourcen verfügt. Das kann zum Beispiel ein interdisziplinär tätiges Büro sein, in dem unter anderem Steuerexperten tätig sind, die die Qualifikationen von Steuerberatern und Juristen haben. (bs/Quelle: Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner)