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08/2010
Betriebsgebäude: Energetische Schwachstellen vermeiden
Energieausweis – auch für Nicht-Wohngebäude
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Im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Energieausweise nicht nur für bestehende Wohngebäude eingeführt. Auch für bestehende Nichtwohngebäude, wie z. B. Bürogebäude, Fabrikhallen oder Läden, müssen seit Juli 2009 Energieausweise ausgestellt werden. Der Energieausweis dokumentiert den normierten Energieverbrauch eines Gebäudes, um dessen energetische Leistungsfähigkeit besser vergleichen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ...
Lesen Sie mehr in der Ausgabe 08/2010 des BM
ab Seite 038
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