Innentüren sind grundsätzlich waagerecht, lotrecht und fluchtgerecht einzubauen. Eventuelle Abweichungen von dieser Forderung sind schriftlich zu vereinbaren, wobei die Genauigkeit der Wasserwaage zu berücksichtigen ist. Solange sich die Abweichungen in der Größenordnung von etwa 2 bis 3 mm bezogen auf die Türhöhe bewegen, ist dies zu tolerieren. Die Funktion und das Erscheinungsbild dürfen nicht beeinträchtigt sein.
Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau von Innentüren bietet auch das kostenlose Merkblatt TU-02/2 „Innentüren richtig montiert“ (www.ift-rosenheim.de/verbraucherinformation-tueren). (sk/Quelle: ift)
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