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Innentüren: So vermeiden Sie Reklamationen

Innentüren: So vermeiden Sie Reklamationen
Die Bauabnahme und ihre Spielregeln

Bei der Bauabnahme von Innentüren sieht mancher Tischler und Schreiner kaum noch Türblatt und Zarge – vor lauter Post-its, die vermeintliche oder tatsächliche Mängel markieren. Wir zeigen Ihnen, was bei der Abnahme zu beachten ist und welche Reklamationsgründe gerechtfertigt sind.
Autor: Michael Bücking

Grundsätzlich ist zu empfehlen, möglichst zeitnah nach Beendigung der Montage eine Abnahme herbeizuführen. Ein schriftliches Abnahmeprotokoll ersetzt so manche Auseinandersetzung, wer welche Kratzer an der Oberfläche verursacht hat. Mit der Abnahme gehen der sogenannte Gefahrenübergang und die Beweislastumkehr einher.

Verzug von Türen
Zuerst ist zu prüfen, ob der Verzug tatsächlich beim Türblatt oder bei einer nicht lotrecht eingebauten Zarge zu suchen ist. Entscheidend ist, ob das richtige Türblatt (Klimaklasse) für den Einbauort verwendet wurde. Herausforderungen für Türblätter sind ungeheizte Schlaf- oder Badezimmer. Im Bereich der Gebäudehülle sind es vor allem Wohnungsabschlusstüren oder aber die Durchgangstür zur innenliegenden Garage. Hier gilt es, die richtige Klimaklasse anzubieten.
Tipp: Bei Elementen ab 2110 mm oder stumpf einschlagenden Türen eine höhere Klimaklasse anbieten. Wohnungsabschlusstüren immer in Klimaklasse 3 ausführen. Laut dem ift Rosenheim liegt der maximal zulässige Verzug von Innentüren bei 4 mm; ein Wert der auch bei raumhohen Türen gilt. Dabei muss die Bedienbarkeit und Funktion der Tür gewährleistet sein. Der Verzug wird auf der hohlen Seite in der Mitte des Türblattes gemessen. Diese großzügigen 4 mm gelten nicht als Maß aller Dinge bei Funktionstüren (z. B. Schalldämm-, Rauchschutztüren usw.).
Bei derartigen Türen müssen die technischen Anforderungen auch im verformten Zustand erreicht werden und das Türblatt vollflächig an der Dichtung anliegen.
Tipp: Sollte ein Verzug in einem Neubau reklamiert werden, eine Heizperiode abwarten, da sich der Verzug oft wieder zurückbildet. Nach der zweiten Heizperiode nach Erstbezug, sollten sich die klimatischen Verhältnisse im Gebäude eingependelt haben.
Verzug von Zargen zur Wandebene
Bei der Durchbiegung einer Zarge wird der Verzug über die Falzbekleidung gemessen. Die Durchbiegung bei schmalen Zargen bis zu einer Wandstärke von 125 mm ist bei der Montage mit Hilfsmitteln (Klemm-/Schraubzwinge) zu korrigieren. Bei Zargen mit einer Wandstärke von mehr als 125 mm ist die Durchbiegung auf 2,5 mm begrenzt, wobei über die hohle Seite gemessen wird.
Optische Reklamationsgründe
Die Mängelfreiheit liegt im Auge des Betrachters oder des Gutachters. Der Satz …“Das habe ich mir aber anders vorgestellt!“ ist oft der Beginn eines Rechtsstreits.
Die ift-Richtlinie „Allgemeine Richtlinien zur Begutachtung von Innentüren“, welche als Grundlage zur Bewertung in Gutachten herangezogen wird, greift immer dann, wenn einzelvertraglich keine speziellen Regelungen getroffen wurden oder übergeordnete anerkannte Regeln der Technik nicht zutreffen.
Tipp: Prüfen Sie die Vertragsunterlagen dahingehend, ob in Ausschreibungen „erhöhte Anforderungen“ oder andere Beurteilungsmaßstäbe definiert sind, denn dann werden diese zur geschuldeten Leistung. Idealerweise werden im Vorfeld die technischen Regeln zur visuellen Beurteilung mit vereinbart.
Türen werden, wie andere Oberflächen auch, aus den üblichen Betrachtungsabständen begutachtet. In diesem Fall sind die Oberflächen aus 1 bis 1,5 m Entfernung bei üblichen Belichtungsverhältnissen (Streiflicht ist unzulässig) unter einem der Nutzung entsprechenden Betrachtungswinkel (Betrachtungshöhe ca. 1,7 m) zu begutachten. Die schon zitierten Klebeetiketten zur Fehlersuche und die Baustrahler zur „Abnahmeausleuchtung“ sind vor der Bewertung zu entfernen.

Planung und Schadensanalyse von Innentüren

Häufige Fragen aus der Praxis

Viele Normen und Regeln legen fest, welche Ausstattung und Eigenschaften Innentüren haben müssen. In der folgenden Auflistung werden Fragen aus der…

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Ebenheit von Gehrungsfugen
Unebenheit bis 0,3 mm in der Fläche (z. B. Bekleidungsverbindungen), durchgehend bis bis 0,2 mm offene Gehrungsfugen oder bis 0,5 mm bei teilweiser Öffnung sind nicht optimal, aber regelwerkskonform.
Abzeichnen von Einleimern
Lokal dürfen sich die Rahmenhölzer bis zu 0,3 mm von der Fläche abzeichnen. Geringfügige Aufwölbungen an den Flächen aufgrund der Beschlagbefestigung sind zulässig, soweit die Oberfläche nicht eingerissen und die Festigkeit nicht beeinträchtigt wird.
Türblatt steht nicht in jedem Öffnungswinkel
Laufen Türen auf oder zu, ist zunächst zu prüfen, ob die Zarge innerhalb der zulässigen Toleranz montiert wurde. Die Zarge darf max. 1,5 mm/m, maximal 3 mm aus dem Lot montiert sein. Soweit das Türelement innerhalb dieser Toleranz montiert wurde und das Türblatt trotzdem auf oder zu läuft, liegt kein berechtigter Reklamationsgrund vor. Es gibt keine Festlegung, dass ein Türblatt in jeder gewünschten Stellung stehen bleiben muss.
Türblatt stößt schlossseitig oben an die Zarge
Es ist zu prüfen, ob die Zarge fest mit dem Mauerwerk verbunden wurde. Bei schweren Türen sind die Zargen nach der Montage-anleitung mittels Schrauben mit dem Mauerwerk zu verankern.
Erforderlicher Schallschutz wird nicht erreicht
Gib es subjektive Anzeichen, dass der geforderte Schallschutz nicht erreicht wird, sind folgende Punkte zu überprüfen.
  • Liegt das Türblatt überall ordnungsgemäß an der Dichtung an?
  • Liegt die Bodendichtung auf einer festen Schwelle? Schon die eingefallene Fliesenfuge reicht aus, um die Schalldämmung erheblich zu verschlechtern. Ein Teppichboden als Auflagefläche ist unzulässig.
  • Ist das Türfutter mit dem richtigen Schaum vollflächig ausgeschäumt oder mit Mineralwolle ausgestopft worden?
  • Ist die Bekleidung von der Wand durch ein Vorlegeband entkoppelt worden?
  • Gibt es ggf. eine Schallübertragung über Schallnebenwege, z. B. Steckdosen oder Lichtschalter?
Abschließende Gewissheit und belastbare Werte gibt nur eine aufwendige Messung durch ein Prüflabor.
Wann beginnt die Wartung?
In den Wartungs- und Pflegehinweisen der Hersteller sind die notwendigen Wartungen und Intervalle beschrieben. In der Regel geht man von einer jährlichen Überprüfung aus. Stellen Sie sicher, dass der Kunde diese Hinweise nachweislich bekommen hat.
Der Vermerk in dem Abnahmeprotokoll oder die Auflistung in der Rechnung, dass die Hinweise übergeben wurden, reicht aus. Die Wartung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. I

Der Autor
Dipl.-Ing. und Tischlermeister Michael Bücking, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk sowie Dozent an der Holzfachschule Bad Wildungen, unterrichtet unter anderem VOB und Regelwerke in der Meister- und Technikerausbildung.
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