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Sanieren mit Konzept

Wie Denkmalschutz im Fensterbau funktioniert
Sanieren mit Konzept

In der Denkmalsanierung werden Fenster gefordert, die gute Leistungseigenschaften mit einer historischen Optik, nahe dem Vorbild, vereinen. Dies wird umso problematischer, je höher die Denkmalschutzanforderungen sind. Mit modifizierten Profilen und Komponenten können solche Aufgaben weitreichend realisiert werden.

Autor: Dittmar Siebert

I Moderne Fenster, insbesondere hochwärmedämmende Fenster bei der Sanierung im Denkmalschutz in alte, schlecht gedämmte Wände einzubauen, das ist nicht immer ganz einfach. Je höher der Uw-Wert des Fensters wird, umso höher werden die bauphysikalischen Risiken im Altbau. Eine Isothermen-berechnung des eingebauten Fensters mit Wandanschlüssen bietet bei der Planung Sicherheit. Anhand der 10- bzw. 138C-Temperaturlinie kann genau festgestellt werden, wo Wärmebrücken vorhanden sind und wo Tauwasser entstehen kann. Insbesondere wenn die Wand einen schlechteren U-Wert als 1,0 W/m2K hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Tauwasser innen an den Laibungen entstehen wird. Wenn keine Außendämmung aus denkmalschutztechnischer Sicht erlaubt ist bzw. man nicht die Einbaulage des Fensters ändern darf, könnte die Laibung von innen gedämmt werden.

Das Dämmmaterial sollte möglichst dünn sein, eine sehr niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzen und auf der Innenseite einen hohen Dampfdiffusionswiderstand haben. Es sollte überputz-, tapezier- und überstreichbar sein. Wichtig ist auch, dass ein fachgerechter Aus- und Einbau der Fenster mit innen luftdichtem und außen dampfdiffusionsoffenem, schlagregendichtem Anschluss durchgeführt wird.
Historische Fensterarten
In Deutschland unterscheidet man historisch gesehen drei Fensterarten. Das Einfachfenster, das Verbundfenster und das Kastenfenster, jeweils einfachverglast, ohne Gummidichtung, mit einfachen Beschlägen, mit geringen Rahmen- und Flügeldimensionen. Es gibt Fenster nach innen öffnend und nach außen öffnend. Letztere befinde sich insbesondere im norddeutschen Raum. In der Sanierung und im Denkmalschutz entspricht das Holzfenster nicht nur vom Material am ehesten dem historischen Vorbild. Es ist auch am flexibelsten, wenn die Fenster mit Standardprofilierung denkmalschutztechnisch modifiziert und angepasst werden sollen.
Einfachfenster, wie das IV68 bzw. das moderne IV78 mit Zweifach- oder Dreifachverglasung bieten dazu eine gute Basis. Nach wie vor werden alle Fensterarten heute noch hergestellt. Da Verbund- und Kastenfenster traditionell durch zwei hintereinanderliegende Einfachscheiben schon thermisch hochwertiger waren, bieten sie auch heute erweiterte Möglichkeiten, gute Leistungseigenschaften mit Denkmalschutzanforderungen zu verbinden.
Denkmalschutz am Fenster
In erster Linie werden bei Denkmalschutzfenstern die Ansichtsbreiten und das Erscheinungsbild von außen bewertet. Diese sollten möglichst schmal sein. Dank online angesteuerter, stufenlos verstellbarer Maschinen, insbesondere CNC-Maschinen, kann fast jede Friesbreite millimetergenau hergestellt werden – die Grenzen der Statik sind dabei zu beachten. Jedoch ist es mit einfachen Mitteln möglich, Flügel- und Blendrahmenbreiten von 80 auf 70 mm oder mehr zu reduzieren. Verlegt man die Flügelmitteldichtung in den Blendrahmen, so können noch schmalere Flügelbreiten erzeugt werden. Dadurch schwinden nicht nur die Ansichtsbreiten seitlich, unten und oben, sondern auch im Stulp- und Kämpferbereich. Dies ist die Grundlage, sich dem historischen Erscheinungsbild zu nähern. Eine der zentralsten Forderungen ist das optische Verschwinden der Wetterschutzschiene unten. Dies wird erreicht, indem diese weggelassen oder mit einem angeschraubten Holzwetterschenkel verdeckt wird. Beim IV68 bewegte man sich früher außerhalb der Norm, da die Wetterschutzschiene zentraler Bestandteil der DIN 68121 war. Durch die CE-Kennzeichnung und die Ersttypenprüfung relativiert sich dies in der Hinsicht, dass das Standardsystem, mit und ohne Regenschiene, hinsichtlich Leistungseigenschaften geprüft werden sollte. Ebenso sollte man in der Systembeschreibung und bei der Ersttyp- prüfung Fenster mit geringeren Rahmenbreiten vorsehen, damit man auch für den Denkmalschutzbereich eine Leistungserklärung erstellen kann. Doch ist diese überhaupt notwendig?
Bauprodukteverordnung – CE-Kennzeichnung
Die Bauprodukteverordnung EU305/2011) enthält „Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung“. Hierzu gehören „auf traditionelle Weise und zum Erhalt des kulturellen Erbes in nicht industriellen Verfahren nach den geltenden nationalen Vorschriften hergestellte Bauprodukte“. „Keine CE-Kennzeichnung“ heißt aber, dass die Produkte trotzdem den geltenden nationalen Vorschriften entsprechen sollten, was in etwa für besagte Denkmalschutzfenster die Anwendung der bestehenden Ü-Zeichen-Vorgaben in der Bauregelliste bedeutet. Gemäß EnEV gibt es die Möglichkeit, den Uw-Wert der Fenster im Denkmalschutz auf 1,7 W/m2K zu begrenzen, wenn das Bauamt oder die Denkmalschutzbehörde bescheinigt, dass der Einbau von Fenstern mit einem U-Wert gemäß Tabelle 1 der EnEV nicht möglich ist. Dies sei hier aber nur am Rande erwähnt.
Komponenten für den Denkmalschutz
Sind diese Modifikationen am Standard- system möglich, kann man das Fenster mit zusätzlichen denkmalschutztechnischen Komponenten ausstatten. Dazu gehören die Holzwetterschenkel, Sohlbankprofile, Kämpferprofile. Da es sich um gesonderte Teile handelt, kann die Profilierung dieser Wetterschenkel mit relativ geringem Aufwand sehr individuell und angepasst am Vierseiter oder der Fräse hergestellt werden. Eine weitere Komponente ist die profilierte Schlagleiste bei zweiflügeligen Stulpfenstern bzw. Pfosten, welche entweder von außen oder auch zusätzlich von innen mit Schlagleistengetriebe gestalterisch eingesetzt werden kann. Die Profile können längs und quer, durchlaufend oder auch einsatzgefräst werden. Diese Schlagleiste kann vervollständigt werden mit Kapitellen, Balustern, Basisstücken profiliert oder sogar geschnitzt. Zwischenstücke können eingesetzt werden. Fenster mit einer solch umfangreichen Ausstattung können schon eine ansprechende, eindrucksvolle Denkmalschutzoptik erzeugen.
Ergänzend dazu gibt es noch Sprossen. Da früher in der Regel einfach verglast wurde, hat man kleinteilige Scheiben mit schmalen Sprossen verwendet. Vorgesetzte, wegklappbare Sprossenrahmen oder im Scheibenraum liegende Alu-Sprossen mit Ausnahme von Blei- und Messingsprossen sind denkmalschutztechnisch nicht relevant. Das historische Vorbild sind glasteilende, schmale Holz-sprossen. Da gemäß Richtlinien der Verglasungshersteller eine Glasfalzhöhe zur Aufnahme von Isolierglas mindestens 14 mm betragen sollte, ergeben sich minimale Sprossenbreiten von ca. 38 mm bei glasteilenden Sprossen. Dies ist oftmals zu breit. Die Alternative ist die sogenannte „Wiener Sprosse“, wobei jeweils eine Leiste von innen und außen auf eine durchgehende Isolierglasscheibe geklebt wird, welche man seitlich auch im Flügelrahmen formschlüssig befestigt. Im Scheibenzwischenraum können im Bereich der aufgesetzten Leisten, Abstandhalter eingebaut werden, sodass die Sprosse optisch relativ echt wirkt. Die Sprossenbreite ist nun variabel und bewegt sich in der Regel bei 24 mm Ansichtsbreite. Die „Wiener Sprosse“ ist nicht nur preisgünstiger, sondern bietet darüber hinaus einige bauphsikalische Vorteile.
Trotzdem ist diese Sprosse sinnvoll, wenn man breitere Anwendungen, wie die optische Alternative zu einer Stulp- oder Kämpferkonstruktion, umsetzen möchte. Unterschiedlichste Profilierungen der Sprossen mit entsprechend angrenzenden Flügelfalzüber-schlägen, die Vielfalt der möglichen denkmalschutztechnisch relevanten Ansichtsvarianten erheblich steigern. Wenn Auflagen bestehen, sollten all diese Kombinationen und unterschiedlichen Möglichkeiten vor Ausführung mit der unteren Denkmalschutzbehörde besprochen und abgeklärt werden. I
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