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Eurocode gilt auch für Wintergärten

Was Tischler- und Schreiner wissen müssen
Eurocode gilt auch für Wintergärten

Eurocode gilt auch für Wintergärten
Ob geschweißt oder verschraubt: Wintergärten aus Aluminiumprofilen unterliegen dem sogenannten Eurocode. (Foto: TS Aluminium)
Im Wintergartenbau werden häufig zugekaufte Tragkonstruktionen aus Aluminiumprofilen verwendet, die dann mit selbst hergestellten Fenstern und Türen aus Kunststoff und einem Glasdach komplettiert werden. Hier sind seit dem 1. Juli 2014, nach der endgültig abgelaufenen zweijährigen Übergangsfrist, einige Neuerungen der sogenannten Eurocodes zu beachten. Auch Vordächer oder Terrassenüberdachungen sind davon betroffen, sofern tragende Metall- oder Aluminiumprofile mit geschraubten, geschweißten oder verklebten Verbindungen eingesetzt werden.

Zum Eurocode 9 teilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit, dass die „DIN EN 1090-3 – Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken“ gilt. Dabei ist u. a. zu beachten, dass die Herstellung von Bauteilen aus Aluminium nur durch Hersteller erfolgen darf, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle zertifiziert ist. Das bedeutet eine jährliche Fremdüberwachung, wobei für tragende Schweißverbindungen noch weitergehende Eignungsnachweise verlangt werden. Für den Wintergartenbau mit Alu-Tragkonstruktionen kommen aber meistens nur Schraubverbindungen zum Einsatz, deren Herstellung gleichwohl einer fremdüberwachten werkseigenen Produktionskontrolle unterliegen. Nicht betroffen ist das Zusammenfügen von vorgefertigten Schraubverbindungen auf der Baustelle.
Wintergartenbauer, die zwar statisch tragende Schraubverbindungen für ihre Konstruk-tionen benötigen, aber dafür keine fremdüberwachte werkseigene Produktionskontrolle durchführen (wollen), bieten sich zwei Handlungsoptionen:
  • Zukauf von vorkonfektionier-ten Konstruktionen bei einem zertifizierten Systemhaus
  • Einsatz von zertifizierten Subunternehmen
Die Herstellung von tragenden Holzkonstruktionen für den Wintergartenbau ist nicht von der Fremdüberwachung betroffen.
Weitere Informationen zu diesem Thema liefert die iBAT-Fensterfachtagung am 11. und 12. März 2015. Onlineanmeldung unter www.haus-der-bauwirtschaft.de. (Rainer Kemner, iBAT)
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