1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Wissen » Bauelemente »

Zugerscheinungen: Wie dicht muss ein Fenster sein?

Kundenreklamationen sind häufig nicht gerechtfertigt
Zugerscheinungen: Wie dicht muss ein Fenster sein?

Häufig kommt es nach der Montage von neuen Fenstern vor, dass der Kunde Zugerscheinungen am Fenster bemängelt. Somit sind Reklamationen vorprogrammiert, die zum größten Teil nicht gerechtfertigt sind. Das Phänomen der Zugerscheinung hat aber häufig einen ganz anderen Grund. Franz-Josef Wiegers

Die Anforderungen an ein modernes Fenstersystem und einen funktionalen Baukörperanschluss sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Begründet ist dieser Anstieg durch gesetzliche Verordnungen, Normen und Richtlinien. Dieses erhöhte Anforderungsprofil an das Fensterelement und den Baukörperanschluss setzt bei den Produzenten und Monteuren ein fundiertes Grundlagen- und Fachwissen voraus.

Halbwissen führt zu Reklamationen
Gleichzeitig sehen sich die Betriebe häufig mit dem Halbwissen der Kunden, das diese aus dem Internet beziehen, konfrontiert. Eine Folge ist, dass Kunden häufig Anforderungen an die zu erbringenden Arbeiten des Montagebetriebs stellen, die teilweise vertraglich nicht vereinbart worden sind, und zudem einen unverhältnismäßigen und nicht realisierbaren Qualitätsanspruch beinhalten. Dadurch ist die Zahl der Reklamationen in den letzten Jahren stetig angestiegen. In einigen Fällen versuchen Auftraggeber, steigende Baukosten durch die Einbehaltung von fälligen Restzahlungen nach erbrachter Handwerksleistung und Rechnungslegung zu kompensieren. Begründet wird der Einbehalt dann durch angebliche „Mängel“, die jedoch aus technischer und fachlicher Sicht unbegründet sind. Die Folge sind in vielen Fällen Rechtsstreitigkeiten, welche jedoch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten stehen.
Kunden klagten über Zugerscheinungen
Vor allem eine Frage taucht bei Kunden immer wieder auf: Wie dicht darf bzw. muss ein Fenster sein? So kommt es häufig nach der Montage von neuen Fenstern vor, dass der Kunde Zugerscheinungen am Fenster bemängelt. Der Beweis wird dann bspw. mittels eines Feuerzeuges bzw. einer brennenden Kerze durch den Kunden erbracht. Gelegentlich werden auch Blower-Door-Messungen vom Kunden in Auftrag gegeben, die Luftundichtheiten an Fenstern aufspüren sollen.
Das Differenzdruck-Messverfahren (Blower-Door) dient aber nur zur Messung der Dichtigkeit von gesamten Gebäuden und ggf. zum Auffinden lokaler Leckagen bzw. Fehlstellen in der Gebäudeumschließungsfläche. Es ist nicht dazu geeignet, Aussagen über eine ausreichende Dichtigkeit von Fenstern und Türen zu treffen.
Luftdurchlässigkeit von Fenstern
Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit von Fenstern und Türen erfolgt nach DIN EN 1026. Die Luftdurchlässigkeit wird bei der Messung nach der DIN EN 1026 bei den Druckstufen 50, 100, 150, 200, 250, 300, 450 und 600 Pa im Druck- und Sogbereich durchgeführt. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend DIN EN 12207 und DIN EN 14351-1 nach dem Mittelwert, sowohl bezogen auf die öffenbare Fugenlänge als auch auf die Gesamtfläche des Fensters. Ein Rückschluss aus einer lokalen Bestimmung der Strömungsgeschwindigkeit bei einer einzelnen Druckstufe führt zu keiner nachvollziehbaren Klassifizierung eines Fensters. Auch lässt sich aus solch einer Messung keine Aussage zur unzureichenden Dichtigkeit des Fensters herleiten.
Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat ein Recht auf eine mangelfreie Leistung und dem Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese können unter anderem in den Normen, Gesetzrichtlinien und Verarbeitungshinweisen der Hersteller nachgelesen werden. Bei Fenstern und Türen wird zwischen der Dichtheit zwischen Blendrahmen und Mauerwerk sowie zwischen Blendrahmen und Flügel unterschieden. Die Anforderungen an die Dichtheit zwischen Blendrahmen und Flügeln werden schon seit vielen Jahren in der EnEV und in weiteren Normen geregelt. Hier gilt, dass die maximale Fugendurchlässigkeit für Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen der Klasse zwei und mit mehr Geschossen der Klasse drei entsprechen muss (siehe Tabelle oben). Die Klassen werden nach der DIN EN 12207 eingeteilt. In der Klasse drei bspw. dürfen 9m³/h*m² Luft auf die Fläche bzw. 2,25 m³/h*m, bezogen auf die Fugenlänge, ausgetauscht werden (siehe Tabellen auf Seite 18).
Die Klassifizierung erfolgt nach dem Mittelwert – bezogen auf die öffenbare Fugenlänge bzw. alternativ auf die Gesamtfläche des Fensters. Das entspricht bei einem Fenster von 1 x 1 m einem Volumen von 9 m3.
Produktnorm für Fenster und Haustüren
Seit dem 1. Februar 2010 gilt die Produktnorm DIN EN 14351-1 für Fenster und Haustüren. Damit verbunden ist die Angabe von Leistungseigenschaften für die gelieferten Bauprodukte. Unter anderem wird die Luftdichtheit vorgegeben. Die Erfahrung zeigt, dass fachgerecht gefertigte Fenster mit einer Mitteldichtung ohne Probleme die Klasse vier erreichen. Damit sind die Anforderungen an die Dichtheit zwischen Blendrahmen und Flügel erfüllt.
Bauanschlussfuge
Anforderungen an die Bauanschlussfuge sind in der VOB, Teil C, DIN 18355 Tischlerarbeiten definiert. Unter 3.5.3 steht dort: „Anschlussfugen sind innenseitig dauerhaft luftundurchlässig abzudichten.“ Darüber hinaus gibt der Leitfaden zur Montage vor, dass gebrauchstaugliche bzw. geprüfte Abdichtungssysteme mit einem a-Wert 0,1 m³ (m h daPa (2/3)) zu verwenden sind. Um die Luftdichtheit herzustellen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wobei hier zwischen Alt- und Neubau unterschieden wird.
Sitzecke am Fenster
Welche möglichen Ursachen Zugerscheinungen zur Folge haben, ist den meisten Kunden nicht bekannt. In einem Fall hatte ein Betrieb über die ganze Wand bodentiefe Fenster für eine Eigentumswohnung gefertigt und dort montiert. Der Kunde stellte seine Sitzecke mit dem Rücken zu den Fenstern. Er klagte anschließend über Zugerscheinungen, die dort auftraten, und verlangte Nachbesserung.
Eine vom Kunden gewünschte Blower-Door-Messung ergab für die gesamte Wohnung einen Luftaustausch pro Stunde von 0,1 h-1. Die EnEV erlaubt einen Austausch bis 3 h-1, ohne Lüftungsanlage. Die eingebauten Fenster hatten einen UW-Wert von 1,3 W/m²K und erfüllten damit die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Das Phänomen, dass die Kunden einen Luftzug spüren, hängt in diesem Fall mit den raumseitigen Oberflächentemperaturen des Fensterelementes zusammen: Bei 20 °C Raumtemperatur haben die Glasscheiben eine Oberflächentemperatur, die nur zwischen 12 bis 14 °C liegt. Großen Einfluss auf die Behaglichkeit in einem Raum hat aber die sogenannte Empfindungstemperatur, die sich aus dem Mittel zwischen Oberflächen- und Lufttemperatur zusammensetzt. Bei 20 °C Raumtemperatur und 12 bis 14 °C auf der Verglasung fühlen sich die Bewohner unbehaglich kalt. Diese Empfindung verstärkt sich mit zunehmender Größe der Fensterflächen und wird stärker, je näher eine Person sich am Fenster aufhält. Diesen Effekt kann man auch bei alten Mauern beobachten, die einen geringen U-Wert haben (siehe Grafik oben rechts).
Niedrige Oberflächentemperaturen an den Bauteilen müssen durch erhöhte Lufttemperaturen kompensiert werden. Sowohl für die Behaglichkeit als auch für den Heizenergiebedarf ist es günstig, wenn die Lufttemperatur relativ niedrig, die Oberflächentemperatur der raumumschließenden Bauteile aber relativ hoch ist. Dies leisten gut gedämmte Bauteile.
In diesem Fall wurden die Einflussfaktoren in einer technischen Auskunft erläutert und den beteiligten Partnern zugesandt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Darstellung des Sachverhalts häufig dazu beiträgt und dazu führt, dass Zahlungseinbehalte beglichen werden, bzw. Unstimmigkeiten ausgeräumt werden können – wie auch in diesem Fall.

Der Autor

40292370

Dipl.-Ing. Franz-Josef Wiegers, Abteilung Technik beim Fachverband des Tischlerhandwerks NRW
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de