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Wieder mal die EU-Bauproduktenverordnung …

Produktnorm Innentüren im Strudel
Wieder mal die EU-Bauproduktenverordnung …

Erst kam das EUGH-Urteil, dann im April die Klage Deutschlands gegen die EU und nun eine Aussage zu zusätzlichen Merkmalen in harmonisierten Normen. – Für die anstehende Produktnorm Innentüren (DIN EN 14351-2) wird es nicht leicht, könnte sie doch in den Strudel europäischer Denkansätze geraten. Die europäische Kommission (KOM) hat sich im Mai dazu geäußert. In dem Dokument CPR 12-03 nimmt die KOM zu den zusätzlichen Merkmalen in harmonisierten Normen (hEN) Stellung. Aus Sicht der europäischen Kommission habe der EuGH bestätigt, dass es einen vollständigen und abschließenden Charakter von harmonisierten Systemen gibt. Demzufolge sind die Mitgliedsstaaten (MS) angehalten, bei der Festlegung von Anforderungen einzig und allein die Elemente des harmonisierten Systems anzuwenden. Weiterhin heißt es, dass bei der Festlegung von Anforderungen an die Grundanforderung von Bauwerken nicht auf solche zusätzlichen Aspekte Bezug genommen werden kann.

Für die europäische Kommission ist klar, dass Mitgliedsstaaten bestehende bauaufsichtliche Anforderungen als auch Marktbedürfnisse frühzeitig an CEN übermitteln, sodass diese bei der Ausarbeitung der harmonisierten Normen entsprechend berücksichtigt werden können.
Auch zuvor gab es in den verschiedensten normativen und politischen Ausschüssen auf nationaler und europäischer Ebene immer wieder Diskussionen: die einen wollten die Abschaffung weiterer Merkmale, die anderen sahen die Notwendigkeit solcher Merkmale, die nicht durch die Harmonisierung abgedeckt waren und manche wollten sogar die verpflichtende, harmonisierte Einführung weiterer Eigenschaften. Die beiden Positionen sind dabei denkbar einfach in der Argumentation. Neben den formalen Aspekten, dass in einer hEN keine weiteren Eigenschaften geregelt sein können, sieht man auch, dass viele MS mit den harmonisierten Eigenschaften leben und bauen können. Für die Befürworter weiterer Anforderungen ist klar, die bestehenden Eigenschaften reichen nicht aus, ein Bauprodukt vollständig zu beschreiben. Wäre dem so, bräuchte es ja all diese Eigenschaften nicht. Auch sieht man in der Erweiterung der Eigenschaften eine stetige, notwendige Entwicklung der Produkte bzw. deren produkttechnische Regeln.
In der aktuellen Äußerung heißt es wörtlich: Die Kommissiondienste werden künftig Fundstellen neuer hENs nicht mehr im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen, wenn diese zusätzliche Aspekte außerhalb des Anhangs ZA enthalten.
Abgesehen von gut begründeten Ausnahmen gilt dies auch für neue Fassungen bereits vorhandener hEN‘s, bei denen solche zusätzlichen Elemente bisher geduldet wurden. Die einen sehen hierin ein deutliches Signal, freie, produktbezogene Regelungen zu reduzieren. Die andern erwarten eine Überführung weiterer Anforderungen an die Harmonisierung. Eine weitere Sicht der Dinge ist, dass die KOM Befürchtungen hat, dass die Mitgliedsstaaten gerade die nicht harmonisierten Eigenschaften nutzen, Märkte abzuschotten. (Ralf Spiekers)
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