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Ab 2018 neue Regeln für Aus- und Einbaukosten

ZDH informiert mit digitalem Flayer
Ab 2018 neue Regeln für Aus- und Einbaukosten

Ab 2018 neue Regeln für Aus- und Einbaukosten

Ab Januar 2018 hat die Haftungsfalle für Handwerker ein Ende, so der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH). Dann gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, handwerksfreundlichere Haftungsregeln. Für Bauverträge gibt es ab dem 1. Januar 2018 eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind. Über die wichtigsten Änderungen informiert der ZDH mit dem digitalen Flyer „Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge“.

Haftungsregeln handwerksfreundlicher

Künftig haben Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch gegen den Händler auf Ersatz der Materialaus- und Einbaukosten. Dieser Anspruch gilt, wenn das gekaufte Material mangelhaft ist und in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde. Der Anspruch erfasst alle Positionen, die erforderlich sind, um den Mangel zu beheben, dazu zählen:

  • Anfahrtskosten zum Kunden
  • Fehlersuche zur Verifizierung des Mangels
  • Ausbau/Demontage der mangelhaften Sache
  • Abwicklung des Umtausches gegen eine mangelfreie Sache oder Zurücksendung der mangelhaften Sache an den Lieferanten
  • Erneute Zurichtung und Parametrierung
  • Wiedereinbau/erneute Montage
  • Ggf. neue Funktionsproben und Änderung der Dokumentationen
  • Sachbearbeitungskosten für die Abwicklung.

Ausschluss durch AGB möglich

Ein vollständiger Ausschluss der Ansprüche in den AGB des Händlers ist unzulässig. Einschränkungen sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Wann das der Fall ist, dazu sagt das Gesetz nichts – das muss von der Rechtsprechung geklärt werden. Der ZDH empfiehlt deshalb, der Handwerkskammer oder Innung zu melden, wenn Händler in Zukunft neue, haftungsbeschränkende AGB vorlegen, damit diese AGB geprüft und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet werden können.

Die Gesetzesänderungen für Bauverträge betreffen z. B. die Themen Abschlagszahlungen, Abnahme und Kündigung aus wichtigem Grund. (bs/Quelle: ZDH)

Zum digitalen Flyer geht es hier: https: www.zdh.de/fileadmin/user_upload/ZDH_Flyer_Bauvertragsrecht/index.html

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