Seit 3. März ist EU-weit ein neues Gesetz gegen illegal geschlagenes Holz in Kraft getreten, die sogenannte „EU-Holzhandelsverordnung“. Damit können die Verbraucher in Zukunft sicher sein, dass ihre Holzprodukte aus legaler Waldnutzung stammen. Unternehmen, die dagegen verstoßen, müssen mit einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Abmahnung rechnen.
Für Unternehmen, die ihren Rohstoff aus deutschen Wäldern beziehen, ändere sich laut dem Bundesverband der Säge- und Holzindustrie e.V. (DSH) nur wenig, da illegaler Holzeinschlag hierzulande nahezu ausgeschlossen werden kann. Firmen, die Holz importieren, müssen künftig strengere Sorgfaltspflichten einhalten und damit die Legalität der importierten Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellen. Kontrolliert werden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft.
Zu den Änderungen hat der DSH zusammen mit dem Deutschen Holzwirtschaftrat (DHWR) für die Unternehmen einen Informationsflyer sowie einen Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt.
Die Dokumente stehen hier zum Download
Teilen: