Auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung forderten die Mitglieder des Trailer Industrie Verbandes (TIV) den Gesetzgeber auf, das Führerscheinrecht in Bezug auf Anhänger zu vereinfachen. Die Führerscheinregelungen entsprächen nicht den Bedürfnissen der Praxis. Denn wer nur über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt, muss z. B. beachten, dass die zulässige Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht über 3500 kg liegt.
Probleme mit schwerem SUV
Das bedeute, dass man etwa mit einem großen SUV im Regelfall nur noch einen kleinen ungebremsten Anhänger ziehen darf, obwohl das Auto über umfangreiche Assistenz- und Sicherheitssysteme sowie eine ausreichende Motorisierung verfügt. Dagegen sei es erlaubt, mit einer deutlich leichteren Mittelklasselimousine einen weitaus größeren und schwereren Anhänger zu ziehen. Wer also z. B. einen 1500-kg-Kipper hat, den er mit seinem bisherigen Pkw ziehen durfte, muss beim Umstieg auf einen Geländewagen entweder den Anhänger stehen lassen oder eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder B96 erwerben. Dabei haben sich, so der Verband, mit dem Wechsel des Zugfahrzeuges die Anforderungen, wie man einen Anhänger sicher verwendet, in keinster Weise geändert.
Der TIV vertritt die Hersteller von Fahrzeuganhängern und entsprechender Fahrzeugtechnik in acht Ländern Europas. Er repräsentiert in Deutschland nach eigenen Angaben die Hersteller von über 70 % Marktanteil aller zugelassenen PKW-Anhänger. (bs/Quelle: TIV)