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Anpassung an GEG-Novelle

VFF-Merkblatt ES.02 überarbeitet
Anpassung an GEG-Novelle

Anpassung an GEG-Novelle
Das überarbeitete VFF-Merkblatt ES.02_2023. Foto: VFF

Überarbeitet wurde das VFF-Merkblatt ES.02: 2023-01 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“. Das Merkblatt, das direkte und indirekte Anforderungen aus dem GEG an Fenster, Türen und Fassaden erläutert und Hinweise für die Planung gibt, ersetzt die Ausgabe vom September 2020.

Neubau im Fokus

Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene „kleine“ GEG-Novelle machte die Anpassung erforderlich, auch wenn die aktuellen Änderungen die transparente Gebäudehülle nicht direkt betreffen. Im Fokus steht vielmehr eine Anpassung für den Neubau auf den Effizienzhaus-Standard 55 durch Reduzierung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs von 75 auf 55 % des Referenzgebäudes. Die Anforderung an die Hülle über die Wärmetransmission und somit die U-Werte wurden dagegen nicht verschärft. Im Rahmen der Anpassungen wurde auch das Kapitel 4 „Ausblick auf eine künftige Neufassung des GEG“ auf den aktuellen Stand gebracht.

Das VFF-Merkblatt kann als Leseprobe im VFF-Bereich „Publikationen/Shop“ unter „VFF-Merkblätter – Energieeffizienz & Produktmerkmale“ in Auszügen eingesehen oder unter vffshop.de bestellt werden. (bs)

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