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Anpassung an GEG

VFF-Merkblatt ES.02 überarbeitet
Anpassung an GEG

Anpassung an GEG
Deckblatt des überarbeiteten VFF-Merkblatts ES.02. Foto: VFF

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat das VFF-Merkblatt ES.02: 2020-09 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ (zuvor: Energieeinsparverordnung 2014) überarbeitet und neu veröffentlicht. Das Merkblatt ES.02 wurde damit an das neue Gebäudeenergiegesetz GEG angepasst, das am 1. November 2020 in Kraft tritt. Das GEG führt die bisherigen Regelungen von EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammen. Das Merkblatt erläutert direkte und indirekte Anforderungen aus dem GEG an Fenster, Türen und Fassaden und gibt Hinweise für die Planung.

Zu den Neuerungen und Anpassungen des Merkblattes zählen der Hinweis auf die geänderte Anforderung an die Ausführung der Gebäudehülle und die neuen Kennwerte für Glasdächer und (Dach-)Lichtbänder zur Referenzberechnung der Wohngebäude. Zu den Überarbeitungen gehören weiterhin die Aktualisierung von Bildern, das neue Kapitel 2.1.7 „Vereinfachtes Nachweisverfahren von Wohngebäuden“, die Änderung der Regelungen für Erweiterung und Ausbau um beheizte oder gekühlte Räume sowie das neue Kapitel 2.4 „Alternativer Nachweis (Innovationsklausel)“.

Neu ist auch die Verpflichtung der Fachunternehmen, bei Angebotsabgabe den Eigentümer in bestimmten Fällen schriftlich auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs hinzuweisen. Schließlich gibt es einen neuen Anhang 2 „Gliederungsübersicht des GEG zur Nachweisführung“, eine Aktualisierung des Ausblicks auf eine künftige Neufassung des GEG sowie eine Bezugnahme auf neue Studien des IBH Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH vor allem zum Thema solare Einträge durch die transparente Gebäudehülle.

Das Merkblatt ist als Leseprobe im VFF-Bereich „Publikationen / Shop“ unter „Inhalte Publikationen“ in Auszügen einzusehen. (bs)

www.window.de

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