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Augen auf beim Gewerbemietvertrag

Tipps für die Vertragsgestaltung
Augen auf beim Gewerbemietvertrag

Augen auf beim Gewerbemietvertrag
Bevor ein Gewerbemietvertrag unterschrieben wird, sollte der künftige Mieter Inhalte, Fristen und Pflichten genau unter die Lupe nehmen ... (Foto: Juergen Jotzo, Pixelio)
Werkstatt, Büro oder Ladenlokal: Passende Räumlichkeiten sind ein wichtiger Faktor für den unternehmerischen Erfolg. Während private Mieter einen umfassenden Rechtsschutz genießen, besteht bei Gewerbemietverträgen eine große Gestaltungsfreiheit und es gibt kaum gesetzliche Regelungen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Mietvertrag sehr genau hinzuschauen, um spätere Streitigkeiten zu verhindern.

Konkurrenzschutz
Unternehmer sollten den Geschäftszweck im Mietvertrag genau definieren und auf eine explizite Konkurrenzklausel drängen, um unliebsame Mitbewerber im selben Gebäude von vornherein auszuschließen. Zwar besteht auch ohne schriftliche Regelung ein Konkurrenzschutz, dieser bezieht sich allerdings nur auf das Kerngeschäft, so dass ein großer Interpretationsspielraum bleibt.
Nebenkosten
Vor Vertragsabschluss ist zu klären, mit welchem Verteilungsschlüssel der Vermieter die Betriebskosten auf die einzelnen Mieter umlegt und was alles zu den Betriebskosten zählt. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten Mietinteressenten die Nebenkostenabrechnungen der letzten beiden Betriebsjahre einsehen. So kann der Unternehmer sicherstellen, dass die vorgesehenen Betriebskostenvorauszahlungen fair und realistisch kalkuliert sind.
Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
Oft werden die Kosten für Instandhaltungsarbeiten und Schönheitsreparaturen in unzulässigem Umfang auf den Mieter abgewälzt. Angesichts der vielen Fallstricke mit zum Teil weitreichenden Auswirkungen sollten Unternehmer Gewerbemietverträge nicht überstürzt unterschreiben. Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt zugezogen werden, der den Mietvertrag auf Schwachstellen abklopft und Ihre Position vertraglich stärkt.
Kündigungsfristen
Das Gewerbemietrecht sieht keinen Kündigungsschutz vor, weshalb die Beendigung von Mietverträgen unter Umständen problematisch sein kann. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Quartalsende, individuelle Regelungen sind sinnvoll. Je länger die Kündigungsfrist für den Vermieter ist, desto größer ist die Planungssicherheit für den Mieter. Von Vorteil ist außerdem eine Klausel, die dem Mieter bei Geschäftsaufgabe eine außerordentliche Kündigungsoption mit einer kurzen Frist einräumt.
Viele Tipps und Infos zur Kündigungsfrist von Gewerbemietverträgen finden Sie auf www.kuendigungsfristen.net.
(nr/Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH)
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