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Bauaufsichtliche Zulassung für dekorative Wandbeläge

Neue Vorschrift – gültig ab 2014
Bauaufsichtliche Zulassung für dekorative Wandbeläge

Bauaufsichtliche Zulassung für dekorative Wandbeläge
Beschlossene Sache: Ab Januar 2014 dürfen in Deutschland nur noch zugelassene Wandbeläge in Aufenthaltsräumen angebracht werden. (Foto: Thorben Wengert,Pixelio)
Ab dem 1. Januar 2014 benötigen dekorative Wandbeläge, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das meldet das UL Eco-Institut, Anbieter für Emissions- und Schadstoffprüfungen von Bau- und Einrichtungsprodukten.

Unter die neue Vorschrift fallen Wandbekleidungen in Rollen- und Plattenform (nach Norm EN 15102) auf Kunststoff- oder Korkbasis. Nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sind die Produkte einer Emissionsprüfung flüchtiger organischer Substanzen (engl. VOC) in der Prüfkammer nach ISO 16000 zu unterziehen. Prüfgrundlage ist das für Emissionsmessungen in Deutschland maßgebliche „AgBB-Schema“.
Eine bauaufsichtliche Zulassung auf Grundlage von Emissionsprüfungen brauchen Hersteller bislang für:
  • elastische, textile sowie Laminat-Bodenbeläge
  • Holzfußböden und Parkett
  • Parkettklebstoff und Parkettbeschichtungen
  • Bodenbelagskleber und Verlegeunterlagen für Parkett und Laminate (seit 1. Januar 2012)
Ab Januar 2014 dürfen in Deutschland dann nur noch zugelassene Wandbeläge in Aufenthaltsräumen angebracht werden, so besagt es die Bauregelliste B Teil 1 2012/1 in der Anlage 1/9.3.
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