Wer eine wirkliche Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer am Bau erreichen und damit Lohndumping und unfairem Wettbewerb effektiv Grenzen setzen will, müsse sich für die von der EU-Kommission jetzt vorgelegte Neuregelung der Entsenderichtlinie einsetzen, so der Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände, Lutz Pollmann.
Der Vorschlag aus Brüssel hat zum Inhalt, dass nicht nur der tarifvertragliche Mindestlohn des Landes an ausländische Arbeitnehmer gezahlt werden soll, in dem sie beschäftigt werden, sondern dass künftig „die Entlohnung“ angeglichen wird. Das würde weitere Vergütungsbestandteile einbeziehen. In der Baubranche könnten dies zum Beispiel das Saisonkurzarbeitergeld („Schlechtwettergeld“) oder Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sein. Der Entwurf der EU-Kommission muss in den kommenden Monaten noch zwischen der Kommission, den Mitgliedsländern und dem Europäischen Parlament behandelt werden.
Auch Sozialleistungen einbeziehen
Nach Ansicht von Pollmann würde eine tatsächliche Gleichbehandlung es erforderlich machen, auch Sozialleistungen wie Krankenkassenbeiträge oder den Arbeitslosenbeitrag in die Entsenderichtlinie einzubeziehen. Erst dann würden aus dem Ausland entsandte Beschäftigte wirklich zu denselben Kosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie die heimischen Mitarbeiter und die konkurrierenden Unternehmen hätten vergleichbare Kalkulationsgrundlagen.
Problem Umsetzbarkeit?
Während die Brüsseler Kommission ihren Ansatz in der Praxis für „leicht durchsetzbar“ hält, sieht Pollmann gerade darin ein Problem. Schon heute seien Zoll und Finanzkontrolle wegen Personalmangels nicht in der Lage, die Einhaltung des Mindestlohns oder zum Beispiel Scheinselbstständigkeiten flächendeckend zu überwachen. Die Ausweitung der Entsenderichtlinie würde die Behörden vor noch größere Vollzugsprobleme stellen, sofern nicht die mehrfach zugesagte Aufstockung der Mitarbeiterzahl umgesetzt werde.
Nein zu Dienstleistungskarte
Eine klare Absage erteilen die Baugewerblichen Verbände dagegen der Absicht der Europäischen Kommission, eine elektronische Dienstleistungskarte einzuführen. Brüssel will damit eigenen Aussagen zufolge die Erfüllung von Verwaltungsformalitäten erleichtern, die für eine Dienstleistungstätigkeit im jeweiligen Ausland vorgeschrieben sind. Die Dienstleistungskarte werde, so ist das Baugewerbe überzeugt, der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor öffnen. (bs/Quelle: Baugewerbliche Verbände)