Bindeglied zwischen Bauherr und ausführendem Gewerk ist oft ein Architekt. Mit ihm treffen Handwerker viele Entscheidungen über Baudetails direkt vor Ort und setzen diese in der Praxis bisweilen auch gleich um. Doch dieser praktische „kurze Draht“ birgt auch gewisse Risiken, besonders wenn der Handwerker Bedenken anmeldet – wegen fehlender oder fehlerhafter Vorleistungen oder eines Planungsfehlers des Architekten.
Hier sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Architekt die Bedenken an den Bauherrn weiterleitet und die vorgeschlagenen Lösungen absegnen lässt. Zwar kann man in so einem Fall pragmatisch Lösungen zur Beseitigung des Problems vorschlagen und auch mit dem Architekten besprechen, sollte seine Bedenken aber in jedem Fall auch dem Bauherrn mitteilen. Nur so ist man gegenüber seinem Auftraggeber abgesichert und sollte ggf. auch dessen persönliche Freigabe abwarten. (mh/Quelle: ARGE Baurecht, DAV)
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