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Besser nachrüsten als Strafe zahlen

EvEV 2014: Hausbesitzern drohen Bußgelder
Besser nachrüsten als Strafe zahlen

Besser nachrüsten als Strafe zahlen
Wer seiner Nachrüstpflicht nicht nachkommt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafen: So viel Geld, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), sollten die Hausbesitzer vielleicht lieber gleich in die Nachrüstung investieren. (Foto: Uta Herbert/Pixelio)
Gut zu wissen: Die neue EnEV 2014 regelt nicht nur, wie viel Energie eine Immobilie verbrauchen darf, sie legt auch hohe Bußgelder fest, falls Hausbesitzer und Bauherren sich nicht an die Vorgaben der Verordnung halten. So werden mit der EnEV 2014, die am 1. Mai diesen Jahres in Kraft treten soll, beispielsweise Bußgelder für Hausbesitzer festgelegt, sollten sie ihre Nachrüstpflichten nicht erfüllen.

Betroffen sind vor allem Käufer älterer Gebäude. Wer nach dem 1. Februar 2002 Eigentümer eines Altbaus mit bis zu zwei Wohnungen geworden ist, der musste innerhalb von zwei Jahren verschiedene Nachrüstpflichten abarbeiten. Dazu zählt das Dämmen der obersten Geschossdecke ebenso wie der Austausch alter Heizungen oder Warmwasserleitungen im ungedämmten Keller. Längst nicht alle haben das bislang erledigt – und jetzt wird es ernst: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen dem, der seine Nachrüstpflichten nicht erfüllt. (mh/Quelle: VPB)
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