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Betriebliche Altersversorgung als Arbeitgeber-Bonus

Durch Entgeltumwandlung die Rente erhöhen
Betriebliche Altersversorgung als Arbeitgeber-Bonus

Betriebliche Altersversorgung als Arbeitgeber-Bonus
Damit die Altersversorgung gesichert ist, kann es sich lohnen, einen Teil des Arbeitslohns umzuwandeln. (Foto: Uwe Schlick, Pixelio)
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann für Arbeitnehmer die richtige Antwort auf ein langfristig weiter sinkendes Rentenniveau sein. Dabei werden Teile des Bruttogehalts für den Aufbau einer bAV genutzt. Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungs- und steuerfrei. „Durch die staatliche Förderung können Arbeitnehmer einen höheren Beitrag investieren als bei einer privaten Absicherung“, erläutert Dr. Stefanie Alt, Geschäftsführerin der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen.

Berechnungen unabhängiger Sachverständiger zufolge ist die bAV-Nettorente zudem durchschnittlich 30 % höher als privat finanzierte (Netto-)Renten. Auch für Arbeitgeber kann sich das bAV-Modell lohnen, denn es fördert die Mitarbeitermotivation und steigert die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber.
Haftungsrisiken lassen sich vermeiden
Auf Arbeitgeberseite stößt die bAV trotzdem häufig auf große Skepsis, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Hauptursachen sind aus Sicht der Arbeitgeber hohe Kosten, ein großer Verwaltungsaufwand und die unkalkulierbaren Haftungsrisiken für Leistungen aus der bAV. Das zeige sich deutlich bei „gefürchteten Störfällen“ wie Arbeitgeberwechsel oder Elternzeit. Wenn zum Beispiel ein neuer Mitarbeiter seine bestehende Direktversicherung beim neuen Arbeitgeber fortführen möchte, kann dieser im Rahmen der Portabilität grundsätzlich auch die Versorgungszusagen der vorherigen Arbeitgeber übernehmen. Möglich ist jedoch auch, die Anwartschaften in eine eigene Versorgungseinrichtung zu überführen – durch den neuen Vertrag entfallen dann auch die Haftungsrisiken aus Altzusagen, so Dr. Alt. Fehleranfällig und damit ebenfalls mit hohen Kostenrisiken verbunden ist auch das Thema Elternzeit. Da in dieser Zeit kein Entgelt gezahlt wird, führt dies grundsätzlich zur Unterbrechung der bAV. Die konkreten Auswirkungen auf die Höhe der Leistungsansprüche sind von der individuellen Ausgestaltung der Versorgungszusage abhängig. Deshalb seien klare Regeln bei der Einrichtung einer bAV unerlässlich.
Versorgungsordnung und Opting-Out-Modell
Arbeitgeber sollten zur Minimierung der Haftungsrisiken eine Versorgungsordnung erstellen, rät die bAV-Expertin. In ihr werden Eckdaten wie der Durchführungsweg, die Höhe der Arbeitgeberleistung, die Leistungsarten und möglichst auch der Versorgungsträger festgelegt. Auch sogenannte Opting-Out-Modelle seien empfehlenswert. Dabei wird die Entgeltumwandlung standardmäßig in den Arbeitsverträgen verankert. Will ein Arbeitnehmer keine bAV abschließen, kann er fristgemäß widersprechen. Dieses Vorgehen erleichtert die Absicherung der ganzen Belegschaft, reduziert den Verwaltungsaufwand und spart Kosten. (bs/Quelle: Nürnberger Versicherung)
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