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BMWi fördert junge Unternehmen

Zur Interzum Messekosten sparen
BMWi fördert junge Unternehmen

BMWi fördert junge Unternehmen
Mit staatlicher Förderung kommen junge Unternehmen auf die Interzum. Foto: Interzum
Bis zu 60 % der Standkosten sparen können junge Unternehmen, die das 10. Jahr noch nicht überschritten haben und auf der Interzum ausstellen wollen. Wie schon in den Jahren zuvor bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (BMWi) finanzielle Unterstützung für die Messeteilnahme. Gefördert wird die Beteiligung an Gemeinschaftsständen, auf denen neue Marktteilnehmer innovative Produkte und Lösungen vorstellen können.

Innovationsstandort stärken
Mit dem Programm verfolgt das BMWi das Ziel, den Innovationsstandort Deutschland und den Export von innovativen Produkten und Verfahren zu stärken. Zu diesem Zweck wird jungen Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Ideen unter die Arme gegriffen. Als Weltleitmesse für den Möbelzuliefererbereich ist die Interzum eine ideale Plattform für junge Unternehmen, um der Branche ihre kreativen Neuentwicklungen in Produkt- und Verfahrenstechnik zu präsentieren. Diese Einschätzung teilt auch das BMWi und hat die Messe deshalb in diesem Jahr in das Portfolio der förderfähigen Messen mit aufgenommen.
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Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:Die Unternehmen müssen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entweder neu entwickelt oder wesentlich verbessert und im Markt eingeführt haben. Zudem dürfen die Firmen nicht älter als zehn Jahre alt sein, der Unternehmenssitz muss in Deutschland liegen und die Firma weniger als 50 Mitarbeiter haben bzw. einen Jahreshöchstumsatz von 10 Mio. Euro.
Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. Bei den ersten zwei Messebeteiligungen werden seit 2016 60 Prozent der Kosten der Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand gefördert, der Eigenanteil beträgt 40 Prozent. Ab der dritten Messebeteiligung werden 50 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil steigt dementsprechend. Maximal 7500 Euro zahlt das BMWi pro Aussteller und Messe.
Die Anmeldung zu der jeweiligen Messe muss spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Bestandteil der Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn einzureichen ist. (bs)
Die Anmeldeunterlagen für die vom BMWi geförderten Stände stehen im Internet zum Download bereit: http://www.interzum.de
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