Das Bundeskartellamt hat am 20. Juli 2012 ein Kartellverfahren gegen acht Hersteller von automatischen Türsystemen und einen Branchenverband sowie gegen zahlreiche persönlich Betroffene abgeschlossen und Geldbußen in einer Gesamthöhe von rund 2,4 Mio. Euro verhängt.
Hintergrund des Verfahrens sind angebliche wettbewerbswidrige Absprachen auf dem Markt in zwei Bereichen: zum einen bei der Herstellung, der Planung und beim Einbau von automatischen Türsystemen und zum anderen bei Wartungs- und Servicedienstleistungen, wie z. B. die Reparatur und Wartung dieser Türsysteme. Das Verfahren wurde vom Bundeskartellamt im Februar 2009 eingeleitet. Nunmehr wurde unter anderem gegen die Geze GmbH eine Geldbuße verhängt. Der Bescheid des Bundeskartellamts ist nicht rechtskräftig. Die Geze GmbH wird die Geldbuße nicht akzeptieren und den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass weder die Darstellung des Sachverhalts noch die rechtliche Bewertung durch das Bundeskartellamt zutreffend sind.
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