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Bundesrat stimmt EnEV trotz massiver Bedenken zu

Energieeinsparverordnung nur mit Auflagen
Bundesrat stimmt EnEV trotz massiver Bedenken zu

Die Länder haben am 11. Oktober 2013 der Energieeinsparverordnung nur mit zahlreichen Auflagen zugestimmt. Diese sollen unter anderem die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden – z. B. in Immobilienanzeigen und Energieausweisen – für die Verbraucher erhöhen. Zudem möchte der Bundesrat mit den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt erleichtern.

Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften – Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.
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