Da das BGH-Urteil vom 7.3.2013 zum Thema Holztreppenbau (VII ZR 134/12) für Verunsicherung in der Branche geführt hat, hat der Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG e. V.) kurzfristig eine Sonderveranstaltung organisiert. Im Hotel Qube (ehm. Tryp Hotel) in Frankfurt am Main sollen nun folgende Referate am 22.6.2013 für Aufklärung sorgen:
- 9:00 – 11:00 Uhr: Rechtliche Aspekte der Standsicherheit von Holztreppen – dargestellt anhand des BGH-Urteils vom 07.03.2013 – VII ZR 134/12, Referent: Dr. Maximilian R. Jahn (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte)
- 11:30 – 13:00 Uhr: Neue Normen im Metall- und Stahlbau – Von der DIN 18800–7 zur DIN EN 1090, Referent: Herr Böddecker
- 14:00 – 15:30 Uhr: Konstruktion der eingestemmten Wangentreppen, Referent: Heinz Lammers
Am Vorabend findet der übliche „runde Tisch“ mit gemeinsamen Essen in geselliger Runde statt.
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Zum aktuellen Anlass
Es kursieren zu dem BGH-Urteil vom 7. März 2013 – VII ZR 134/12 mittlerweile viele Gerüchte, Halbwahrheiten und Spekulationen bei Treppenherstellern, Planern und Kunden. Eines haben sie jedoch gemeinsam: Es geht in dieser Sache in erster Linie um Holztreppenbauer, die Treppen ohne gültigen Standsicherheitsnachweis herstellen und/oder montieren. Und für diese kann es zukünftig richtig teuer werden, wenn Sie nicht rasch geeignete Maßnahmen einleiten.
In dem Fall hatte ein Treppenbauer eine eingestemmte Wangentreppe mit den Materialstärken 40 mm gefertigt und wurde dazu verurteilt, diese Treppe zu entfernen und eine neue (fachgerechte) Treppe einzubauen.
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