Weil der Eindruck von historischen Gebäuden wesentlich von seinen Fenstern bestimmt wird, sollten Bauherren auch die möglichst originalgetreuen Materialien verwenden, raten Denkmalschützer. Das sind in der Regel Holzfenster. Immer wieder wenden sich Denkmalpfleger gegen die „schleichende Verunstaltung durch Kunststoffenster“, wie es Jan Nikolaus Viebrock vom Landesamt für Denkmalpflege in Hessen nennt. In einem Bericht für die Denkmal-Zeitschrift „Monumente“ weist er auf zwei Fälle hin, wo alle Aufklärung im Vorfeld nichts nützte – die Bauherren ließen in ihre historischen Gebäude unpassende Kunststoffenster einbauen. Der Verwaltungsgerichtshof München[1] stellte dazu fest, daß die verwendeten Baustoffe den historischen Materialien entsprechen müssen. Kunststoffenster könnten diese Kriterien eines historischen Holzfensters nicht erfüllen.
Das Gericht lehnte auch einen „Bestandschutz der Verunstaltung“ ab: Bereits vor 20 Jahren waren an einem Gebäude unpassende Fenster eingesetzt worden, nun mußten die Rahmen ersetzt werden. Auch hier legte das Gericht Wert darauf, daß passende Materialien und Aufteilungen zum Einsatz kommen – mit Holzfenstern.
In der Zeitschrift berichtet der Leiter der hessischen Denkmalbehörde von einem Fall, in dem sich ein Hauseigentümer über die Auflagen der Denkmalbehörde hinwegsetzte und statt der geforderten Holzfenster PVC-Rahmen einbauen ließ. Vor Gericht[2] verlor der Besitzer und mußte nachträglich die Fenster für 28 000 DM umrüsten.
Denkmalpfleger Viebrock rät deshalb, sich ausführlich von kommunalen Denkmalpflegern beraten zu lassen. Bei einer verabredeten Vorgehensweise seien eventuell höhere Zuschüsse. n
[1] VGH München, Urt. v. 6. 11.96, 2 B 94.2926
[2] VGH Kassel, Urt. v. 21.11.1996, 4 UE 2526/96
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