1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Der eigene Chef auch bei der Altersvorsorge

Als Selbstständiger versicherungspflichtig
Der eigene Chef auch bei der Altersvorsorge

Der eigene Chef auch bei der Altersvorsorge
Ab sofort der eigene Chef: Untersuchungen belegen, dass jeder vierte Selbstständige über keine private Altersvorsorge verfügt. (Foto: Ergo Versicherungsgruppe )
Selbstständig zu sein bedeutet, als sein eigener Chef Entscheidungen zu treffen. Das gilt auch für die finanzielle Absicherung im Alter. Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von Ergo erklärt Pflichten und zeigt Versicherungsmöglichkeiten, die für Selbstständige bestehen, um finanziell für den Ruhestand vorzusorgen.

Versicherungspflicht für Selbstständige
Bestimmte Berufsgruppen von Selbstständigen sind versicherungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Handwerker, so die Expertin. Genaue Angaben enthält das sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI). Diese Berufsgruppen sind in der Regel verpflichtet, entweder in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlen. Allerdings gilt für diese Berufsgruppen wie für alle anderen Arbeiter und Angestellten, dass die staatlichen Versorgungssysteme keine Vollversorgung bieten.
Staatliche Förderung für Selbstständige
Auch Selbstständige können mit staatlicher Unterstützung etwas für die finanzielle Absicherung im Ruhestand tun. Dabei steht Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung die Riester-Rente als ein Baustein zur Altersvorsorge zur Verfügung. Zusätzlich können sie, wie auch alle anderen Selbstständigen, mit der Basis-Rente, auch als Rürup-Rente bekannt, für das Alter vorsorgen.
Ein Vorteil der Basis-Rente: der private Rentenbeitrag wirkt sich steuermindernd aus. 2014 können Sparer 78 % ihrer Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Der absetzbare Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis 2025 schließlich 100 % erreicht sind. Singles können so Beiträge bis 20.000 Euro steuerlich berücksichtigen lassen, zusammen veranlagte Verheiratete bis 40.000 Euro. Erst die Rentenzahlungen sind dann steuerpflichtig.
Die monatlichen Auszahlungen aus den Rürup-Verträgen werden wie die gesetzlichen Renten besteuert. Den Rentenbeginn können Rürup-Sparer für den Zeitraum ab Vollendung des 62. Lebensjahres selbst festlegen.
Ideal für Selbstständige: Die Beitragszahlung ist flexibel gestaltbar. Das ermöglicht, individuell auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren, beispielsweise nach einem erfolgreichen Jahr mit einem hohen zusätzlichen Einmalbetrag. Und für den Fall einer Insolvenz gilt: Das angesparte Kapital fällt nicht in die Insolvenzmasse – zumindest, solange der Sparer noch in der Ansparphase ist.
Zusätzlich privat vorsorgen
Eine weitere Alternative für die private Altersvorsorge bietet eine private Rentenversicherung mit verschiedenen Angeboten: von einer reinen klassischen Rentenversicherung über die Kombination von Garantieelementen mit den Renditechancen von Investmentfonds bis hin zu gewinnorientierten reinen fondsgebundenen Rentenversicherungen.
Diese private Vorsorgeoption ist als lebenslange Altersrente nur mit einem geringen Ertragsanteil einkommenssteuerpflichtig. Der Anteil bemisst sich am Alter bei Rentenbeginn und bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert. Ein Beispiel: Bei einem Rentenbeginn von 65 Jahren liegt der zu versteuernde Ertragsanteil bei 18 %. Den Rentenbeginn legt der Beitragszahler selber fest. Auf Wunsch kann der Sparer statt der Rente auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen. (mh/Quelle: Ergo)
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de