Die Haftungsfalle bei Materialfehlern ist geschlossen: Handwerker haben nun erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf den Ersatz von Aus- und Einbaukosten, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben. Bislang musste der Lieferant nur die Materialkosten erstatten. Die Reform soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
„Ein entscheidender Schritt für faire Haftungsregeln“
Der Bundesrat hat der Reform des Mängelgewährleistungsrechts am 31. März 2017 zugestimmt. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte dazu: „Der Bundesrat macht mit seinem Beschluss den Weg frei für eine der rechtspolitisch wichtigsten Reformen dieser Legislatur. Künftig haften Handwerker und andere materialverbauende Betriebe nicht mehr pauschal für die Folgen von Materialfehlern. Zukünftig haftet derjenige, der den Produktfehler zu verantworten hat. Dies ist ein entscheidender Schritt für faire und verantwortungsgerechte Haftungsregeln.“
Wahlrecht für Handwerker: Geld oder Mängelbeseitigung
Das Gesetz erfasst jetzt alle materialverarbeitenden Handwerksbetriebe. Der Gesetzentwurf sah zuerst nur Fälle vor, in denen Handwerker Material einbauen. Andere Tätigkeiten wie etwa Maler- und Lackiererarbeiten waren ursprünglich nicht abgedeckt. Des Weiteren erhalten Handwerker nun das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Sie entscheiden also, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Der ursprüngliche Gesetzentwurf gab noch dem Lieferanten das Wahlrecht.
Nachteil: Haftungsausschluss in den AGBs möglich
Einziger Wermutstropfen: Die Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Die Forderung des Handwerks nach AGB-Festigkeit der Regelung ist wegen Widerstands der CDU nicht erfüllt worden. Die Politiker verweisen darauf, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen ausreichenden Schutz für die Betriebe biete. (Quelle: Handwerksblatt)
Wie fatal sich die alte Rechtslage auswirken konnte, erfahren Sie am Beispiel von Schreiner- und Glasermeister Volker Odenbach: https://www.bm-online.de/aktuelles/markt-branche/das-wird-mir-das-genick-brechen/
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