Neu gefasst wurde die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ aus dem Jahr 1989, informiert das ift Rosenheim in einem Newsletter. In der Ausführung DIN 4109-2 wurde unter anderem die Norm neu gegliedert; aus einem Hauptteil und mehreren Beiblättern wurde eine neunteilige Norm.
Teil 1 enthält Mindestanforderungen für den Schallschutz; Teil 2 beschreibt das Nachweisverfahren, d. h. das Rechenverfahren zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen; Teil 4 enthält Regelungen zum Nachweis über bauakustische Messungen. Die Teile 31 bis 36 enthalten den Bauteilkatalog mit Konstruktionen zum Nachweis des Schallschutzes. Ein Teil 5 für den erhöhten Schallschutz ist in Vorbereitung.
Sicherheitsbeiwert statt Vorhaltemaß
Die kennzeichnende Größe für die Schalldämmung von Innentüren nach DIN 4109-1 ist das bewertete Schalldämm-Maß Rw in dB mit Berücksichtigung der Schallübertragung nur über die Tür. Dies gilt für den betriebsfertigen Zustand am Bau. DIN 4109-2 regelt den rechnerischen Nachweis der Schalldämmung. Türen im Gebäudeinneren nehmen eine Sonderstellung ein, da für Türen als einziges Bauteil direkte Anforderungen formuliert sind, so dass die Anwendung des Rechenverfahrens entfällt.
Im Vergleich zur Vorgängernorm entfällt das Vorhaltemaß und wird durch einen Sicherheitsbeiwert ersetzt, der auf die berechnete Gesamtsituation R’w beim Vergleich mit der Anforderung angewendet wird. (bs/Quelle: ift Rosenheim)
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Umfassende Infos zur Neufassung der DIN 4109 finden Sie hier (Quelle: ift-Newsletter)