Die mit der Beschaffung von Holzprodukten auf Bundesebene befassten Bundesministerien haben Anfang Oktober einen neuen gemeinsamen Leitfaden verfasst. Dieser verlangt von endverarbeitenden Betrieben im Tischlerhandwerk bei öffentlichen Ausschreibungen entweder eine Produktkettenzertifizierung (beispielsweise durch FSC oder PEFC) oder aber einen geprüften Einzelnachweis, um die Verwendung von zertifiziertem Holz nachzuweisen. Diese Dienstleistung bietet nun auch das Deutsche Institut für umweltgerechte Produktion und gesundes Wohnklima (DIUG) interessierten Betrieben bundesweit an.
Kosten gering halten
Der Einzelnachweis kann entweder von akkreditierten Zertifizierungsanbietern oder von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erbracht werden. Ein solcher Sachverständiger ist auch Diug-Geschäftsführer Ulrich Leber, der mit diesem Service die Kosten für Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks möglichst gering halten will. (bs/Quelle: DIUG)
Mehr Informationen zu DIUG und deren Service findet man unter www.leben-raum-gestaltung.de