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Fahrtenschreiber zukünftig schon ab 2,8 Tonnen Pflicht?

Handwerk baut auf Ramsauers Unterstützung
Fahrtenschreiber zukünftig schon ab 2,8 Tonnen Pflicht?

Fahrtenschreiber zukünftig schon ab 2,8 Tonnen Pflicht?
Die Vertreter des Tischler-/Schreinerhandwerks überreichten Minister Dr. Ramsauer ihre Forderungen zur Entschärfung der Fahrtenschreiberpflicht (v. l.): Dr. Christian Wenzler, Wolfgang Osenstätter, Bernhard Daxenberger, Minister Dr. Ramsauer, Martin Paukner und Sepp Daxenberger.
Das EU-Parlament hat am 3. Juli 2012 in erster Lesung eine Verschärfung der Fahrtenschreiberpflicht beschlossen. Die Ausdehnung dieser Pflicht auch auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t trifft insbesondere die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks. Vertreter des Handwerks haben daraufhin am 23. Juli mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer Möglichkeiten besprochen, die Beschlüsse zu entschärfen.

Die EU-Parlamentarier beschlossen die verschärften Regelungen entgegen den Vorschlägen des EU-Transportausschusses sowie der Auffassung der Europäischen Kommission. Der vermeintliche Erfolg den Radius, ab dem für Handwerksbetriebe die Fahrtenschreiberpflicht beginnt, von 50 auf 100 Kilometer auszuweiten, sei Makulatur. Gerade für das Bau- und Ausbauhandwerk im ländlichen Raum bedeutet die Entscheidung trotzdem zusätzliche Kosten und bürokratische Lasten. Dies verdeutlichten gegenüber Minister Dr. Ramsauer die Inhaber der Schreinereien Osenstätter und Daxenberger zusammen mit den Hauptgeschäftsführern des Fachverbandes Schreinerhandwerk Bayern, Dr. Christian Wenzler und des Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland, Martin Paukner:
Fast jeder Handwerksbetrieb hat in seiner Praxis Fahrten zu Kunden, die weiter als 100 km entfernt sind. Schon die häufig verwendeten kleinen Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von z. B. 3 Tonnen (sogenannte Sprinterklasse) würden unter die neuen Bestimmungen fallen. Selbst wenn nur einige Fahrten dieser Fahrzeuge über den 100 Kilometer Radius hinausgehen, ist der Betrieb gezwungen bis zu 2000 Euro zu investieren und die zusätzlichen bürokratischen Erfordernisse (u. a. Nachweispflicht für zurückliegende 28 Tage) zu erfüllen.
Minister Dr. Ramsauer sicherte zu, im EU-Verkehrsministerrat für eine handwerksgerechte Lösung einzutreten. Dies ist derzeit die einzige Chance, die für Handwerker negativen Beschlüsse des EUParlaments in einer zweiten Lesung zu korrigieren. Jetzt baut das Tischler-/Schreinerhandwerk auf die Unterstützung von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer.
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