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Flüchtlinge beschäftigen: Wer darf bei uns arbeiten?

WHKT informiert über Aufenthaltstitel
Flüchtlinge beschäftigen: Wer darf bei uns arbeiten?

Flüchtlinge beschäftigen: Wer darf bei uns arbeiten?
Eine Broschüre vom Westdeutschen Handwerkskammertag informiert über Aufenthaltstitel und die entsprechende Arbeitserlaubnis.
Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) hat seine Broschüre „Erlaubnis zur Ausbildung und Arbeit – Information für Personalentscheider/innen“ überarbeitet. Sie gibt einen Überblick darüber, wer in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen darf. Außerdem zeigt sie alle 13 unterschiedlichen Aufenthaltstitel und wo der jeweilige Vermerk zur Arbeitserlaubnis zu finden ist.

Hintergrund: Betriebe in Deutschland dürfen jeden Menschen ausbilden oder beschäftigen, der eine gültige Arbeitserlaubnis hat. Bei einer Neueinstellung muss der Arbeitgeber sich den Identitätsnachweis zeigen lassen. Stellt er – auch unwissentlich – jemanden ein, der keine gültige Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann er dafür strafrechtlich belangt werden.
Aufgrund des sehr komplexen Aufenthaltsrechts und einer kaum überschaubaren Anzahl von Aufenthaltstiteln hat der WHKT die wichtigsten Fakten zur Feststellung der Staatsangehörigkeit zum Download für Personalentscheider zusammengestellt (bs/Quelle: WHKT).
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