Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Im Januar 2014 ist eine neu gefasste Förderrichtlinie für „hocheffiziente Querschnittstechnologien“ in Kraft getreten, die insbesondere Fördertatbestände präzisiert und erweitert.
Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen u. a.:
- Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik (begrenzt bis 31.12.2014)
- elektrische Motoren und Antriebe
- Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern.
Zu unterscheiden sind dabei zwei Fördermöglichkeiten: Zum Einen wird der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Investitionsvolumen von 2000 bis zu 30 000 Euro (netto) je Antragsteller gefördert. Das zweite Programm betrifft den Ersatz von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30 000 Euro.
Detaillierte Infos zu den förderfähigen Maßnahmen bietet das BAFA in Form von Merkblättern an. In unserer Mai-Ausgabe zeigen wir am Beispiel der Tischlerei Jörg Klintworth, wie sich die Umrüstung auf LED-Beleuchtung „im Portemonnaie bemerkbar macht“. (mh)
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