Die mögliche Einführung einer Blauen Plakette und damit das drohende Fahrverbot im städtischen Bereich erregt weiter die Gemüter. Vertreter des Handwerks fordern, die Ausgestaltung der Ausnahmegenehmigungen für den Wirtschaftsverkehr sehr zügig anzugehen. Dazu Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart: „Es darf nicht erst eine Entscheidung auf Bundesebene über die Blaue Plakette abgewartet werden, bereits jetzt muss für den Fall einer Ablehnung geplant werden. Wir erwarten, dass die Landesregierung schnell ins Tun kommt.“
Enteignung von Betriebsvermögen
Betriebe dürften nicht gezwungen werden, fast neue Fahrzeuge außer Dienst zu stellen. Das sei weder ökonomisch tragbar noch ökologisch sinnvoll und käme einer Enteignung von Betriebsvermögen gleich. Deshalb fordere das Handwerk Übergangsfristen: Wer ein Fahrzeug zu den jeweils geltenden Normen erworben hat, müsse sicher sein können, dass er dieses im Rahmen der typischen Lebensdauer auch tatsächlich nutzen darf. Großen Wert lege das Handwerk auf den unbürokratischen Umgang mit Ausnahmegenehmigungen – am besten per Allgemeinverfügung.
BWHT fordert Ausnahmeregelung
Auch der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) bekräftigt seine Forderung nach Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr. „Wir wollen keine Sonderbehandlung, sondern die Abfederung von Härten, die uns aufgrund gesetzlicher Maßnahmen entstehen“, unterstrich Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Der BWHT beharrt auf seiner Forderung nach einer achtjährigen Übergangsfrist für Fahrzeuge des Handwerks ab Einführung einer solchen Blauen Plakette. Reichhold: „Wir wissen, dass etwa die Hälfte aller Betriebe ihren Fuhrpark nach acht Jahren automatisch gewechselt hat. Nach acht Jahren ist ein Blaue Plakette also durchaus zumutbar. Alles andere wäre aus unserer Sicht jedoch nicht verhältnismäßig, weil es die Betriebe übermäßig belasten würde.“
Reichhold vermisst das Durchdenken aller Eventualitäten. „Es gibt keine erkennbare Strategie, wie bei solchen Fahrverboten Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr umgesetzt werden sollen. Das lässt sich doch nicht von jetzt auf nachher aus der Tasche zaubern.“ Die betroffenen Handwerksbetriebe könnten sich eine solche Unsicherheit nicht leisten. (bs)
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