Eine Schulung für aufschraubbare Beschläge nach DIN 18104-1 veranstaltet der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen vom 19.-20. August 2019 in Soltau. Die Veranstaltung eignet sich für Unternehmer und Meister, die nach Anlage A in die Handwerksrolle eingetragen sind und/oder der Betriebsleiter und zukünftige Hauptverantwortliche für den Bereich mechanische Sicherungstechnik mit einer vergleichbaren Qualifikation.
Eintrag in Errichterliste
Die mechanische Wirkung von Nachrüstmaßnahmen, z.B. durch Sicherheitsbeschläge nach DIN 18104 Teil 1 und 2, hängt von einer fachgerechten Beratung und Montage ab. Deswegen empfiehlt die Polizei Errichterfirmen, die einem festgelegten Anforderungsprofil (Pflichtenkatalog) entsprechen. Hierzu gehört u. a. die fundierte Kenntnis über Beratung und Montage der mechanischen Nachrüstprodukte. Der Pflichtenkatalog sieht vor, dass handwerkliche Betriebsleiter, Meister und/oder Hauptverantwortliche an dieser sog. Grundschulung teilnehmen. Auch Mitarbeiter, die später die Nachrüstaufgaben technisch vor Ort wahrnehmen, können teilnehmen.
Nach Erhalt der Teilnahmeurkunde an der Grundschulung besteht die Möglichkeit, beim Landeskriminalamt einen Antrag für die Aufnahme in die Errichterlisten zu stellen. Mit der Aufnahme geht der jeweilige Handwerksbetrieb eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Erfüllung von spezifischen sicherheitsrelevanten und fachlichen Anforderungen ein.
Die Teilnahmegebühr beträgt 490 Euro zzgl. MwSt., für Innungsmitglieder 310 Euro. (bs/Quelle: Tischler Nord).
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