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Handwerkskammer für Bleiberecht

Diskussion um beschäftigte Flüchtlinge
Handwerkskammer für Bleiberecht

Im Streit um das Asylrecht setzt sich Gotthard Reiner, Präsident der Handwerkskammer Konstanz, für eine pragmatische Lösung ein: „Wir wollen, dass Menschen, die wir ausbilden und mit denen wir jetzt schon seit geraumer Zeit zusammenarbeiten, bleiben. Bei uns sind sie nicht nur geduldet, sondern gehören dazu.“

Die Betriebe hätten sich in den letzten Jahren in großem Maß für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit engagiert und dürften nun nicht enttäuscht werden. „Die Politik hat 2015 nach uns gerufen und wir haben geliefert – unbürokratisch, aber im Vertrauen darauf, dass es früher oder später eine sinnvolle Regelung geben würde. Die ist jetzt fällig, in welcher Form auch immer“, so Reiner weiter.

„Damoklesschwert für den Betroffenen“

Ende 2017 waren in Betrieben des Kammerbezirks Konstanz 192 geflüchtete Menschen in Ausbildung. Auch für das neue Lehrjahr sind bereits über 120 neue Ausbildungsverträge mit Flüchtlingen abgeschlossen worden. „Gut die Hälfte von ihnen stammt aus Ländern wie Afghanistan oder Gambia, hat also keine gesicherte Bleibeperspektive“, so Marina Mauch, Flüchtlingsbeauftragte der Handwerkskammer. Asylbescheide fielen außerdem zunehmend negativ aus. „Damit steht trotz der Ausbildungsduldung spätestens zwei Jahre nach der Gesellenprüfung wieder die Abschiebung im Raum. Das ist ein Damoklesschwert für den Betroffenen genauso wie für den Betrieb“, so ihre Erfahrung.

Forderung nach Einwanderungsgesetz

Bereits im Juli hatte die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz in einer Resolution die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes und ein generelles Bleiberecht für beschäftigte Flüchtlinge gefordert. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sich an dieser Frage nach wie vor Grabenkämpfe entzünden. Es geht doch nicht um eine Ausweitung des Asylrechts, sondern darum, den guten Willen und die guten Ergebnisse anzuerkennen – und die haben wir und unsere neuen Auszubildenden und Beschäftigten wirklich vorzuweisen“, so Reiner. (bs/Quelle: HWK Konstanz)

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