Der inhaltliche Schwerpunkt des 12. Hessischen Bestattertags lag in diesem Jahr auf der Thematik rund um Berufsbetreuer. So führte der Richter am Amtsgericht Kassel Reiner Arnold bei seinem Vortrag in die grundlegenden rechtlichen Aspekte zur Stellung des Berufsbetreuers ein. Daran schloss eine Podiumsdiskussion an, die die Tätigkeiten von Berufsbetreuern im Spannungsverhältnis zwischen engagierten Interessenvertretern der Betreuten und dem verlängertem Arm der Sozialbehörden beleuchtete.
Zur Diskussion eingeladen waren ebenfalls Klaus Buxbaum vom Organisationsbüro Buxbaum, der die Seite der Berufsbetreuer beleuchtete, sowie Christoph Keldenich, von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, und Hermann Hubing, Geschäftsführer Deutsches Institut für Bestattungskultur (DIB).
Patientenwille und Selbstbestimmungsrecht
Insbesondere das Thema von Selbstbestimmung und Recht spielte in diesem Themenkomplex eine große Rolle, was Arnold an einem Beispiel aus der Praxis verdeutlichte. In die rechtliche Problematik fließt die Frage ein „Was ist der Wille des Patienten?“. Hier gebe es noch Handlungsbedarf zwischen den Bereichen Medizin und Recht. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sollte so weit wie möglich seine Wünsche und Vorstellungen miteinbeziehen und seinen Willen umsetzen. Breit diskutiert wurde ebenfalls die Problematik, wenn ein Berufsbetreuer die vom Betreuten angelegte Bestattungsvorsorge kündigt.
Verbesserte Leichenschau
In einem weiteren Themenschwerpunkt ging es um „Verbesserte Leichenschau durch qualifizierte Ärzte“. Dazu referierte Michael Andor von der Landesärztekammer Hessen und diskutierte im Anschluss mit Dr. Christoph Birngruber vom Institut für Rechtsmedizin in Gießen und Hermann Hubing vom DIB. Das Thema rief viele Fragen und Kritik seitens der Bestatter hervor, da diese häufig mit unterschiedlichsten Problemen durch nicht ordnungsgerecht durchgeführte Leichenschauen konfrontiert sind. Nicht korrekt ausgefüllte Totenscheine mit unvollständigen Angaben oder die nicht sachgerechte Untersuchung der Verstorbenen seien dabei häufige Probleme, die dringenden Handlungsbedarf erfordern.
Fallstricke für Bestatter
Askan Deutsch, Fachanwalt für Wettbewerbsrecht der Wirtschaftskanzlei FPS, hielt einen Vortrag zum Thema „Unlauterer Wettbewerb im Bestattungsgewerbe“. Er gab eine Einführung in die Grundlagen des Wettbewerbsrechts und zeigte die Ansprüche auf, die durch Rechtswidrigkeiten entstehen können, sowie die Fallstricke und Gefahren für Bestatter und erläuterte diese am Beispiel der Werbung von Bestattern auf Friedhöfen, die unzulässig sein kann.
Anschließend thematisierte Willi P. Heuse, DIB-Berater und Bestatter aus Weiterstadt, die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und zeigte wichtige Faktoren und Stellgrößen auf. Hier ging er auf das Thema der Unternehmensnachfolge ein. Er plädierte dafür, dass auch die eigenen Kinder bei der Übernahme des Betriebes diesen kaufen sollen. Abschließend stellte Hubing die Angebote zur Bestattungsvorsorge des DIB vor und beendete den 12. Hessischen Bestattertag. (bs)