Um den mit der Einführung der Bauproduktenverordnung verbundenen bürokratischen Aufwand zu minimieren, hat Schüco innerhalb seiner Website einen neuen werkstoffübergreifenden Servicebereich unter eingerichtet. Dort findet der Partner Informationen und Dokumente zum Download.
Ab 1. Juli 2013 müssen Bauprodukte, die harmonisierten europäischen Normen unterliegen, überall in Europa nach Vorgabe der Bauproduktenverordnung einheitlich geprüft, gekennzeichnet und mit Dokumenten versehen werden. Wegen der momentan noch fehlenden Normung für Brandschutzprodukte gilt dies zunächst nur für Fenster, Türen und Fassaden ohne Anforderungen an den Brandschutz.
Der Bereich gliedert sich in drei Segmente. Unter „Allgemeine Informationen“ findet der User alle relevanten Erläuterungen für eine normgerechte Kennzeichnung. Hier wird z. B. erklärt, welche Unterlagen für die „Technische Dokumentation“ benötigt werden. Auch ein Leitfaden für die „Werkseigene Produktionskontrolle“ ist hier hinterlegt. Auf der Seite „Schüco Bauprodukte“ findet der Partner Prüfdokumente zu den verschiedenen Produktbereichen und Werkstoffen. Zu jedem Schüco Produkt stehen Vorlagen für die Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen zum Download zur Verfügung. Eine intuitiv zu bedienende Eingabemaske erleichtert die Suche. Der Bereich „Schüco Artikel“ enthält Leistungserklärungen zu Schüco Artikeln wie Bänder, Schlösser und Schließer. Über die Artikel- oder die Dokumentennummer lässt sich die gesuchte Leistungserklärung schnell auffinden und downloaden.
Hier gehts direkt zum werkstoffübergreifenden Servicebereich
Teilen: