Bei einem Online-Stammtisch für Mitglieder des Bundesverbandes Pro Holzfenster (BPH) ging es um die Nullschwelle im Neubau. Als Sachverständige war Dipl.-Ing. Ulrike Jocham dabei.
Nach DIN 18040 vorgeschrieben
Barrierefreies Bauen erlaubt keine ein bis zwei Zentimeter hohen Türanschlagdichtungen, sondern verlangt die Nullschwelle. An zahlreichen Außentüren im Neubau sind sie in Wohnimmobilien und Gebäuden seit Jahren vorgeschrieben. So regelt es auch die DIN 18040, die schon lange in den meisten Bundesländern bindend ist. Auch wer KfW-Zuschüsse für eine als barrierefrei deklarierte Tür in Anspruch nehmen will, muss technisch mögliche Nullschwellen ohne Türanschlag für den Bestand umsetzen.
Fachgerechte Verbauung
„Für Fensterbauer birgt dies eine enorme Haftungsgefahr, selbst wenn der Planer oder Architekt es in der Ausschreibung anders festgelegt hat“, so Jocham. Technisch seien schwellenfreie und niveaugleiche Übergänge problemlos umsetzbar. Allerdings müssten Nullschwellen inklusive Entwässerung, Bauwerksabdichtungen und Bodenanschlüssen dringend fachgerecht verbaut werden. Dazu Jocham: „Neben offiziellen Dichte-Klassifizierungen gilt es, die Langzeitbewährung in Einbauten zu untersuchen. Die am längsten auf dem Markt vorhandene Nullschwelle mit Magnet-Dichtungen zeigt bereits seit 1996 Systemsicherheit in der Praxis und seit 2001 die offiziell geprüfte Schlagregendichtheit vom mindestens der Klasse 9A.“ (bs)