Betriebe in Deutschland sind ab sofort dazu aufgerufen, sich um den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 zu bewerben.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Institutionen jeder Größe, Branche und Rechtsform sowie Einzelpersonen. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: an kleine und mittlere Unternehmen (1 bis 499 Beschäftigte) sowie an große Unternehmen (ab 500 Beschäftigte). Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2015. Das Preisgeld beträgt insgesamt 40.000 Euro. Die Gewinner werden am 27. Oktober 2015 auf der Messe A+A in Düsseldorf ausgezeichnet.
Hintergrund
Nach einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verlieren deutsche Betriebe jedes Jahr rund 92 Mrd. Euro an Bruttowertschöpfung durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle. Um Fehlzeiten zu verringern, beschäftigt viele Unternehmer die Frage, wie sie Arbeitsunfälle wirksam vermeiden, aber auch die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten aktiv fördern können.
Der betriebliche Arbeitsschutz hat viele Gesichter – vom neuartigen Lärmschutz-Produkt bis zum ganzheitlichen Gesundheitsprogramm. Damit gute Beispiele Schule machen, würdigen Bund, Länder und die gesetzliche Unfallversicherung mit der branchenübergreifenden Auszeichnung alle zwei Jahre kluge Ideen und neuartige Produkte, die zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. (nr)
Hier finden Sie weitere Informationen zum Preis sowie die bisherigen Nominierten und Preisträger.
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