Die Kontrolle von Außentüren und Markisen steht im Fokus der Kontrolle der Marktaufsicht für 2022. Die CE-Kennzeichnung inklusive Dokumentenmanagement läuft in den meisten Unternehmen unkompliziert ab. Die notwendigen Nachweise werden in vielen Fällen vom Systemgeber zur Verfügung gestellt. Hierfür werden teils auch Prüfnachweise auf Basis von Prüf- und Klassifizierungsnormen verwendet, die nicht den aktuellsten Ausgabestand haben, wenn die „veralteten“ Normen technisch noch dem der aktuellen Normfassung entsprechen. Diese Praxis hat die Marktaufsicht nun gerügt und klargestellt, dass der Hersteller eine „Leistungsbewertung“ der jeweiligen notifizierten Stelle auf Basis des harmonisierten Normenstandes haben muss.
Das ift Rosenheim kann für diese Verifizierung auf eine umfangreiche Normendatenbank und für die Leistungsbewertung auf ein digitales Archiv mit den entsprechenden Prüfdokumenten zurückgreifen („historische Daten“). Erfahrungsgemäß könne in vielen Fällen diese Leistungsbewertung ohne neue Produktprüfungen erfolgen – insbesondere, wenn der Unterschied zwischen alter und aktueller Norm nur „redaktionelle“ Änderungen beinhaltet. Können vorhandene Prüfergebnisse nur teilweise als Grundlage der Neubewertung verwendet werden, muss je nach Art- und Umfang der Normänderungen eine Teil- bzw. Neuprüfung durchgeführt werden. (bs)