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Immer noch illegal geschlagenes Holz in Europa

EU-Kommission sieht Lücken in EU-Holzverordnung
Immer noch illegal geschlagenes Holz in Europa

Immer noch illegal geschlagenes Holz in Europa
Nicht in allen EU-Staaten wird die EU-Holzverordnung konsequent angewendet. Noch immer wird illegal gehandeltes Holz eingeführt. (Foto: Dieter Schütz, pixelio.de)
Im Kampf gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz müssen EU-Staaten und der Privatsektor mehr tun, um die geltenden EU-Vorgaben umzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Holzverordnung, die seit März 2013 gilt. Die Fortschritte seien insgesamt schleppend, so das Ergebnis der Untersuchung.

Ein Hauptgrund für die mangelhafte Umsetzung sind die unzureichenden Ressourcen, die den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um die geltenden Regeln umzusetzen, so der Bericht. Zudem sind die Strafen bei Verstößen in den verschiedenen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich. Während einige Staaten Verstöße gegen bestimmte Bestimmungen der Holzverordnung als Ordnungswidrigkeit einordnen, sehen andere sie als Straftat.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde in Spanien und Italien bisher kein einziges Unternehmen kontrolliert. In Deutschland rückten die Prüfer zwar 346-mal aus, allerdings werden Vergehen nur als Ordnungswidrigkeit mit 50 Euro geahndet, wenn sich jemand nicht massiv bereichert oder wiederholt gegen die Bestimmungen verstößt.
Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel wehrt sich gegen die „pauschale Verurteilung“ von Tropenholzimporten. Geschäftsführer Thomas Goebel: „Die Kritik an der Umsetzung und Wirksamkeit der Europäischen Holzhandelsverordnung ist zwar in weiten Teilen berechtigt, da sie noch immer nicht in allen Ländern des Binnenmarktes erfolgreich umgesetzt worden ist. Wir setzen uns allerdings seit vielen Jahren dafür ein, ausschließlich legale und nachhaltige Holzprodukte zu importieren. Die 140 im Verband organisierten Holzimporteure setzen seit Inkrafttreten der Verordnung mit hohem bürokratischen Aufwand, die geforderte Sorgfaltspflicht um und weisen damit nach, nur noch legal eingeschlagenes Holz zu importieren.“ (ra)
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